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Autor Thema: 5 % bzw 10 % "Vergütung" in WVP  (Gelesen 1829 mal)

bemeyno

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5 % bzw 10 % "Vergütung" in WVP
« am: 13. August 2009, 15:36:46 »

Hallöchen, ich hätte da auch noch mal eine Frage.

am 01.12.2005 sind bei meinem Mann und mir die Insolvenzen eröffnet worden (Anträge waren vom 07.09.2005). Irgendwann im Mai 2006 sind die Aufhebung des Verfahrens und die Restschuldbefreiung angezeigt worden. Nun meine Frage:

bisher lagen wir immer beide unter der Pfändungsgrenze; nun werden bei meinem Mann aber evtl. in Kürze pfändbare Beträge anfallen und auch bei mir ist so etwas in Aussicht; bekommen wir in den letzten beiden Jahren auch dann die 5 % bzw. 10 % erstattet, wenn wir vorher keine pfändbaren Beträge hatten?

Ich danke Euch jetzt schon mal für Eure Hilfe, auch wenn ich das Ergebnis noch nicht kenne.

bemeyno
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Insokalle

Re: 5 % bzw 10 % "Vergütung" in WVP
« Antwort #1 am: 14. August 2009, 11:23:51 »

Rein theoretisch denke ich schon, dass die Möglichkeit besteht.
Vorher sind aber die Verfahrenskosten abzuziehen und die gesetzliche Begrenzung (§ 292 InsO) zu beachten. Praktisch dürfte also in den meisten Fällen nichts oder wenig auszuzahlen sein.
Gespeichert
 
 

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