:hi: eidechse,
Im Prinzip beschränkt sich die Benachteiligung auf die weiterhin in die Insolvenzmasse abzuführenden Steuererstattungen und dass Neuerwerb, der nicht laufendes Arbeitseinkommen ist, auch voll in die Insolvenzmasse fällt (z.B. Erbschaften, Lottogewinn), bis die 6 Jahre um sind.
Nun ja, wenn das FA zu deinen Gläubigern gehört, greifen die auch in der WVP die Steuererstattung ab, heißt dann nur Umbuchung. Es gab doch letztes Jahr ein Urteil, dieses sagt aus das die Beträge die der Schuldner monatlich erhält (pfändungsfreie Beträge) auch monatlich zu verwerten sind, werden sie in den folgemonat übernommen, gehören sie zur Insolvenzmasse. Wenn dieses Urteil jetzt auch noch konsequent angewendet wird, wird immer zum Monatsende auskunft erbeten. Meines Wissens gilt dies dann nicht mehr in der WVP.
Weiterhin kann sich pauleklein keinen Eigentum aneignen, selbst von den Beträgen die er pfändungsfrei erhält. Bestes Beispiel ist ein Auto.
Wäre er Rechtsanwalt oder Steuerberater unterläge er ganze 6-7 jahre dem sogenannten Vermögensverfall, dürfte dann vermutlich seinen Beruf gar nicht ausüben.
Wäre er Schöffe, würde er nicht nur das Amt verlieren, er würde auch nicht wieder gewählt werden.
Also es gibt da schon eine ganze Menge Nachteile wenn man nicht in die WVP kommt und die erwähnten vielfälltigen Gründe sind meines erachtens nicht schlagkräftig genug.
Und muss mann insolvenzrechtliche Pflichtverletzungen zwingend nachweisen, wenn andere Rechte verletzt werden? wie z.B. Grundrechte? Ich weiß es nicht, bin kein Jurist....nur mein Bauch sagt mir, hier stimmt was nicht
frohes neues Jahr
gruß von HausH