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Autor Thema: §850a ZPO Pfändungsfreie Einnahmen  (Gelesen 1752 mal)

sinagirl

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§850a ZPO Pfändungsfreie Einnahmen
« am: 01. Januar 2013, 20:25:26 »

Folgende Frage zu §850a ZPO was heißt soweit Sie den Rahmen des üblichen nicht übersteigt.?
Mein Arbeitgeber zahlt mir  Auf Grund des guten Betriebsergebnisses einmal im Jahr eine Sonderzahlung aus, diese ist im Tarif nicht vereinbart und wird freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt.würde diese Zahlung auch zu § 850a ZPO gehören?
vielen dank.
« Letzte Änderung: 01. Januar 2013, 20:43:41 von sinagirl »
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