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Autor Thema: Ab dem 30.03 in der WVP  (Gelesen 2018 mal)

Loenchen1972

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Ab dem 30.03 in der WVP
« am: 17. Februar 2009, 11:36:05 »

Huhuuu  :cheesy:

Habe heute Post vom Gericht bekommen. Bin ab dem 30.03 in der WVP. Was wird sich für mich ändern ab diesen Tag????? Darf man jetzt Fahrzeuge auf seinen Namen anmelden? Wie sieht es mit der Vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber aus?
LG Ilona
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paps

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Re: Ab dem 30.03 in der WVP
« Antwort #1 am: 17. Februar 2009, 20:25:35 »

Wie können Beschlüsse in die Zukunft gefasst sein?

Angenommen, dass verfahren ist nach §200 InsO aufgehoben und die RSb angekündigt, können Sie ein Auto auf sich zulassen und ihre VWL auch wieder gewinnbringend anlegen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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silkebill

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Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 03. März 2009, 13:09:05 »

Hallo,
Insolvenzverfahren wurde im Okt.08 eröffnet.Wann beginnt eigentlich die Wohlverhaltensperiode?
Danke!
LG
Silke
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paps

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Re: Ab dem 30.03 in der WVP
« Antwort #3 am: 03. März 2009, 19:21:54 »

Wenn der Sclußtermin war, folgt die Verteilung der Masse.
Danach kann das verfahren nach §200 InsO aufgehoben werden und die RSB wird angekündigt.
Ist dies alles geschehen, sind sie in der WVP.

In aller Regel ist dies in 6-18 Monaten nach Eröffnung.
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