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Autor Thema: Abfindung  (Gelesen 7386 mal)

bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #20 am: 24. November 2009, 16:03:27 »

Differenz zwischen letztem Netto und ALG I

Das x 12............

wie ich oben geschrieben habe, soll/kann man diese berechnung nicht nehmen. zumindest laut dem Insolvenzgericht.
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #21 am: 24. November 2009, 16:43:06 »

Dann ist mir das neu....

Dann schreib halt nen Betrag x rein...weiss ja nicht was Du bekommen hast an Abfindung
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #22 am: 24. November 2009, 16:44:56 »

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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #23 am: 26. November 2009, 12:52:17 »

Hallo
Danke für die Antwort. So habe heute endlich meine Abrechnung bekommen. Wen ich die Differenz zwischen ALG1 und meinem vorherigen Netto nehme x12 komme ich auf eine wesendlich höhere summe als was bei der Abfindung rausgekommen ist. Wie sieht es damit aus, kann ich die Berechnung so an das Gericht schicken oder sollte ich es anders berechnen??


mfg
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #24 am: 26. November 2009, 14:48:14 »

Schicke es einfach mal so hin....berichte mal wie es ausgegangen ist...ich will das auch machen im nächsten Jahr.....bekomme auch einiges an Abfindung.... :cry:
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #25 am: 26. November 2009, 14:53:30 »

berichten werde ich auf jeden fall. jedoch is meine frage nicht wirklich beantwortet!!!
möchte bevor ich das abschicke schon genau infos ob es egal ist wen meine berechnung höher is als die abfindung?
und wie wird genau berechnet. nach abzug des pfändbaren betrages vom Lohn oder ohne???
« Letzte Änderung: 26. November 2009, 15:21:48 von bmw »
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #26 am: 26. November 2009, 17:28:22 »

kann mir den keiner was genaueres dazu sagen???
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #27 am: 26. November 2009, 17:45:34 »

Die Berechnung kann auch höher sein...abgezogen bekommst du sowieso was...lieber gleich mehr ansetzen....

Was andres mache ich auch nicht wenn es soweit ist.... :thumbup:
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #28 am: 28. Januar 2010, 23:13:58 »

so wollte ma kurz berichten was jetzt rausgekommen ist.
sagen wirs mal kurz und knapp nicht besonders viel.

berechnung laut gericht ist. differenz zwischen ALG1 und der untersten pfändungsgrenze mal 4.

wie siehts mit dem urteil aus. kann man da wiederspruch einlegen??
da mir die ganze sache sehr wenig erscheind. da hier immer die reder gewessen ist, das man vom vorherigem netto ausgehen soll/muss.

mfg
bmw
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paps

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Re: Abfindung
« Antwort #29 am: 29. Januar 2010, 17:43:26 »

kommt darauf an, welcher Art das "Urteil" ist.

Beschluß mit Rechtsbehelfsbelehrung?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #30 am: 29. Januar 2010, 20:13:29 »

keine belehrung dabei gewessen.
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