"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Abfindung vom Arbeitgeber  (Gelesen 6228 mal)

gerke

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Abfindung vom Arbeitgeber
« am: 24. Juni 2008, 23:20:39 »

Hallo zusammen,
ich brauche Informationen zu Abfindungen, die nach Auflösung eines festen Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Privat-Insolvenz wurde eröffnet am 06.06.2005
Aufhebung des IV am 29.05.2008
Jetzt folgt die Wohlverhaltensphase und endet am 06.06.2011.

Das Arbeitsverhältnis wurde zum 30.04.2008 aufgelöst. Eine mir zustehende Abfindung wurde, abgesehen von einem kleinen Betrag, zum 01.05.2008 an den Vermögensverwalter überwiesen.
Da ich in den nächsten Monaten kein geregeltes Einkommen habe, ergibt sich die Frage, ob oder wieviel mir von der Abfindung wirklich zusteht. Vom Gericht bekomme ich vorgerechnet, dass mir monatlich ein Betrag von ca. 2.600 € zusteht (drei Unterhaltsberechtigte). Der Vermögensverwalter hat bei einem persönlichen Termin das gleiche ausgerechnet.
Zum 01.06.2008 kam dann eine Teilzahlung. Wir haben jetzt Ende Juni (!) und noch immer lässt die Restzahlung auf sich warten.

Habe ich eine Möglichkeit, eine Verfügung gegen den V-Verwalter beim AG zu erwirken?
Und wieso sagte er mir, wenn die Abfindung einen Monat später gezahlt worden wäre (also nach Abschluss des Verfahrens), hätte ich die Abfindung auf mein Konto bekommen???

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

MfG
« Letzte Änderung: 25. Juni 2008, 13:44:43 von gerke »
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Abfindung vom Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 25. Juni 2008, 12:02:41 »

Hallo,

Hallo,

die Abfindung ist zunächst voll pfändbar.

Sie müssen einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihnen das ALG I bis zur Höhe des füheren mtl. Nettoeinkommen aufgefüllt wird. I.d.R. ist dies für ein Jahr möglich. Fnden Sie gleich wieder einen Job, ist die Abfindung komplett weg. Dem Antrag beim Gericht sollte ein Gespräch mit dem IV/TH vorhergehen, das ist nämlich meist der schnellere Weg.

Und wieso sagte er mir, wenn die Abfindung einen Monat später gezahlt worden wäre (also nach Abschluss des Verfahrens), hätte ich die Abfindung auf mein Konto bekommen???

Diese Aussage beruht aus meiner Sicht auf die Unissenheit des IVs. Es gibt Meinungen (und Ihr IV gehört wohl dazu), dass eine Abfindungszahlung in der WVP komplett unpfändbar ist. Dies sehe ich anders.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

gerke

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Abfindung vom Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 25. Juni 2008, 13:52:16 »

Hallo,

vielen Dank für die Auskünfte.
Den Besuch bei meinem TH habe ich ja bereits hinter mir, bleibt mir nur noch der Weg zum Gericht. Leider bekommt man ja auch vom Gericht nur Mitteilungen mit Paragraphen ohne nähere Erklärung dazu. Wie soll da ein "Otto-Normalverbraucher" durchblicken?

Was für ein Glück, dass es Euch gibt.

Nochmals Danke.
Gespeichert
 

jafern

  • ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 364
Re: Abfindung vom Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 25. Juni 2008, 15:34:42 »

Was für ein Glück, dass es Euch gibt.

Bitte weitersagen...  :wink:

VG
José
Gespeichert
Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz