"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Abkürzung Insolvenz?  (Gelesen 2850 mal)

Witch

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Abkürzung Insolvenz?
« am: 10. Januar 2010, 16:37:26 »

Hallo,

habe eine Auszahlung einer LV bekommen, welche höher ist als meine Schulden. Die Summe hat der IV eingezogen.
Kann ich das Verahren abkürzen bzw. wo muss ich so etwas beantragen?

Mit freundlichen Grüßen

Witch
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Abkürzung Insolvenz?
« Antwort #1 am: 10. Januar 2010, 19:10:26 »

Im lfd. Verfahren wird im Schlusstermin die RSB erteilt werden.
Dazu ist es aber notwendig, dass die Gerichts, die Th und ggf. auch die nachrangigen Forderungen beglichen sind.

Ansonsten besteht die Möglichkeit während der WVP einen entsprechenden Antrag selbst zu stellen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz