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Autor Thema: Ablauf Pfändungsende  (Gelesen 2795 mal)

GuentherN

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Ablauf Pfändungsende
« am: 09. Dezember 2014, 06:49:04 »

Hallo,

das Ende meines Privatinsolvenzverfahrens nähert sich. In 2 Monaten müsste ich (nach meinen Berechnungen) alles abbezahlt haben und ich freue mich schon auf mein erstes ungepfändetes Gehalt.
Meine Frage: Wie läuft das nun ab, bekomme ich vom TH oder vom Gericht vorab bescheid oder kann es gar noch Monate dauern bis jemand reagiert und ist es sogar möglich das mein Gehalt erstmal weitergepfändet wird bis TH oder Gericht tätig werden?
So wie ich es in anderen Beiträgen im Forum gelesen habe läuft es  "mal so, mal so".
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Der_Alte

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Re: Ablauf Pfändungsende
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2014, 11:12:49 »

Jedes Gericht handelt anders, also mal so und mal so.
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Insokalle

Re: Ablauf Pfändungsende
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2014, 17:20:23 »

Eigentlich nicht. In der WVP endet das Verfahren nach Ablauf der 6 Jahre nach Eröffnung, danach wird auch nichts mehr "gepfändet". Sie bekommen normalerweise keine Mitteilung vorab, wozu auch? Die Gläubiger usw. werden zu der RSB angehört. Bis zu der Erteilung der RSB kann es allerdings einige Wochen dauern.
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GuentherN

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Re: Ablauf Pfändungsende
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2014, 17:27:26 »

Hallo Insokalle,

Danke für Deine Antwort. Nur ist es bei mir so das ich schon vor Ablauf der 6 Jahre meine Schuld abbezahlt habe. Deshalb dürfte dann ja eigentlich auch nichts mehr gepfändet werden.
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Maurice Garin

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Re: Ablauf Pfändungsende
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2014, 12:58:51 »

Danke für Deine Antwort. Nur ist es bei mir so das ich schon vor Ablauf der 6 Jahre meine Schuld abbezahlt habe. Deshalb dürfte dann ja eigentlich auch nichts mehr gepfändet werden.

"Gepfändet" wird aufgrund Ihrer Abtretungserklärung. Die endet nicht automatisch, nur weil die Forderungen bezahlt sind.

Sie müßen einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen. Das geht aber nur, wenn neben den Forderungen auch die Verfahrenskosten bezahlt sind.
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Insokalle

Re: Ablauf Pfändungsende
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2014, 16:54:55 »

Zitat
Nur ist es bei mir so das ich schon vor Ablauf der 6 Jahre meine Schuld abbezahlt habe. Deshalb dürfte dann ja eigentlich auch nichts mehr gepfändet werden.

Ah so, haben Sie das auch genau geprüft? Oft genug ist das eine Fehleinschätzung. Das liegt erstmal daran, dass viele Gläubiger neben der Hauptforderung etliche Zinsen und Kosten anmelden können und dies auch machen. D.h. man muss sich die Insolvenztabelle besorgen, um zu sehen, wie hoch denn letztendlich die Gesamtsumme ist.

Weiterhin müssen die Verfahrenskosten bezahlt sein. Bei hohen pfändbaren Beträgen wird auch die Vergütung des IV/TH höher. Auch das muss überprüft werden.

Sollten dennoch die angemeldeten Schulden vor Ablauf der 6 Jahre bezahlt sein, gibt der BGH die Lösung vor nämlich die vorzeitige Erteilung der RSB. Das Insolvenzgericht kann das nicht unbedingt sehen, denn es bekommt in der WVP nur die Jahresberichte des TH und in einem Jahr kann viel passieren. Also prüfen Sie die Zahlen ggf. mit Hilfe des TH, denn der wird die sich auch nicht ständig anschauen, wenn er das überhaupt macht.
Wenn das alles geklärt ist, stellen Sie bei Gericht den Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB.

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GuentherN

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Re: Ablauf Pfändungsende
« Antwort #6 am: 11. Dezember 2014, 22:29:39 »

Danke füe die ausführliche Antwort Insokalle. Vor einem Jahr habe ich von meinem TH schriftlich eine gerundete Summe genannt bekommen die bereits Gerichtskosten usw. enthält. Und wenn ich dann meinen gepfändeten Lohn abziehe müsste ich im Februar oder März alles abbezahlt haben. Ganz genau weiß ich das nicht da ich nur unregelmäßig Gehaltsabrechnungen von meinem Arbeitgeber erhalte und die vom TH genannte Summe ja gerundet war. Ich werde im Februar mal bei meinem TH anrufen falls er sich bis dahin nicht schon selbst gemeldet hat.
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