Hallo,
nachdem mir in meinem ersten Thread sehr geholfen wurde, habe ich noch ein paar unklarheiten. Die Berechnung meines Nettolohnes gestaltet sich sehr schwierig. Nicht nur für mich, anscheinend auch meinem TH.
Wie aus meinem ersten Thread "TH WILL GELD" bekannt, arbeite ich in den Niederlanden. Hier ist es üblich, das es keine Lohnfortzahlung im Urlaub sowie bei Feiertagen gibt. Für die Urlaubstage bekomme ich monatlich 8% Aufschlag auf den Bruttolohn als Lohnausgleich. Urlaubsgeld=Unpfändbar
Für die Feiertage bekomme ich pro geleisteter Arbeitsstunde 0,10 Cent auf den Bruttolohn als Lohnausgleich. D. H. , bei 150 Stunden im Monat macht das 15 Euro.
Ist diese Leistung Pfändbar? Oder kann ich diese vom Nettolohn abziehen da es sich um eine Ausgleichszahlung für die Feiertage (Weihnachten,Ostern usw. ) handelt?
Zweite Frage:
In den Niederlanden bezahlt man die Krankenversicherung selbst von seinem Nettolohn. Klar ist, das sich durch diese Zahlung mein Netto Einkommen verringert da es eine Sozialabgabe ist.
Anders wie in Deutschland, werden hier die Arztkosten nicht voll erstattet. D. h. , es gibt in bestimmten Fällen Eigenleistungen, die man zu zahlen hat.
Mein Fall: Im August Bandscheibenvorfall. Im September Rechnung von der Krankenkasse erhalten über einen Betrag von 81 Euro den ich selbst zu zahlen habe. Im Oktober von mir gezahlt. Ist dieser Betrag von meinem Nettolohn abzugsfähig?
In den letzten 2 Jahren habe ich meine Gehaltsabrechnungen immer an meinen TH geschickt. Antwort darauf bekomme ich nie. (Bis auf wenige Ausnahmen, die ich in meinem ersten Thread nannte). Meine Befürchtung ist, das vielleicht doch ein Pfändbarer Betrag vorhanden ist und ich diesen dann Rückwirkend zahlen muss. Ich würde gerne selbst eine Berechnung durchführen und einen möglichen Pfändbaren Betrag abführen, doch kann letztendlich mein Pfändbares Einkommen wegen unklarheiten nicht selbst berechnen.
Bei 23 Arbeitstagen (wie im Oktober) sieht meine Netto Auszahlung so aus:
1219,97 Euro Auszahlung (Ohne Aufwandsentschädigungen)
17,62 Euro stehen als Bruttozuschlag für Feiertage. Keine Ahnung was das dann Netto ist falls Abzugsfähig.
120,70 Euro habe ich hiervon an meine Krankenkasse zu zahlen
Was muss ich abführen?????????
1219,97 - 120,70 = 1099,27 / Abzuführen laut Tabelle = 73,40 Euro
oder
1219,97 - 120,70 - 17,62 = 1081,65 / Abzuführen laut Tabelle = 66,40 Euro
Bei 20 Arbeitstagen im Monat ist es für mich einfacher zu Berechnen, da die Auszahlung je nach geleisteter Stunden 980 - 1000 Euro beträgt. Ziehe ich nun noch den Betrag für die KV ab, liege ich unterhalb der Pfändungsgrenze. Aber bei 23 Arbeitstagen wird es schwieriger. . . .
Hat jemand eine Idee?