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Autor Thema: Akteneinsicht beim Amtsgericht  (Gelesen 3419 mal)

Timo30

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Akteneinsicht beim Amtsgericht
« am: 28. April 2011, 08:40:24 »

Seit einigen Monaten befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode. Um zu erfahren welche Gläubiger ich überhaupt bediene würde ich gern Akteneinsicht beim Amtsgericht nehmen. Wie habt ihr für Erfahrungen gemacht, ist dies ohne weiteres möglich? Gab es Probleme? Was muß man vorlegen um Akteneinsicht zu erhalten?
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horst69

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Re: Akteneinsicht beim Amtsgericht
« Antwort #1 am: 28. April 2011, 08:44:45 »

Hallo !

Das ist gar kein Problem !

Einfach zu den Geschäftszeiten zum Amtsgericht maschieren und dort in der entsprechenden Abteilung vorstellig werden.

Ich wurde nach meinem Perso und meinem Inso-Aktenzeichen gefragt, mehr nicht.
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paps

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Re: Akteneinsicht beim Amtsgericht
« Antwort #2 am: 28. April 2011, 14:07:31 »

Bitte vorher anmelden.
Sonst liegt die Akte möglicherwiese irgendwo, aber nicht griffbereit in der Ablage beim Rechtspfleger.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tomwr

Re: Akteneinsicht beim Amtsgericht
« Antwort #3 am: 07. Mai 2011, 20:00:48 »

Ich habe auch mal vorher angerufen, ob man zur Akteneinsicht ein Termin machen müsse.
Nein hieß es, einfach zu den Öffnungszeiten vorbeikommen und dann den zuständigen Sachbearbeiter ermitteln (da gibt es Listen im Amtsgericht) und dorthin. Die Dame hatte die Akte mit anderen in einem Schrank liegen, bat um den Personalausweis und hat sich dann noch kurz vom Rechtspfleger die Erlaubnis geholt, mir die Akte zur Einsicht zu übergeben.

Man sollte genügend Zeit einplanen, so eine Akte ist sehr umfangreich. Kann bis zu einer Stunde dauern je nachdem was man liest, was die Gläubiger schreiben, was ggf. ein Gutachter alles ermittelt hat usw.

Die Blätter sind numeriert und von wichtigen Sachen kann man sich Kopien schicken lassen. War kostenfrei für mich (ca. 20 Seiten). Einfach Seitennummer notieren und bei der Rückgabe auf die angeforderten Kopien hinweisen.

Interessant sind oftmals die handschriftlichen Notizen der Richter.
« Letzte Änderung: 07. Mai 2011, 20:09:32 von tomwr »
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