"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Aktien während der WVP  (Gelesen 2590 mal)

Gimli1972

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Aktien während der WVP
« am: 07. Mai 2008, 18:20:00 »

Hallo Zusammen,

ich habe gesehen, das einem hier mit Rat und Tat geholfen wird. Ich habe eine Frage:

"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Stefan XXX  ist dem Schuldner durch Beschluss vom 13.12.2005 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist XXX."

Bis zum 10. Mai 2010 bin ich noch in der Wohlverhaltensperiode. Das zu meiner Person.

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich mir Geld zusammen sparen würde (z.B. 1.000,- EUR), ein Online Depot eröffnen würde und dort mit Aktien handeln würde
und damit Gewinne machen würde. Ist das in der WVP möglich bzw. darf man das ?

Ab welchem Betrag bzw. wie viel muß ich an meinem IV abgeben ? (3 Unterhaltspflichtige Personen - Im Moment wird nichts gepfändet, weil ich 2 EURO unter der Pfändungsgrenze liege)

Vielen Dank für eure Hilfe.
Stefan
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Aktien während der WVP
« Antwort #1 am: 07. Mai 2008, 19:50:04 »

gelegentliche Gewinne aus dem online-Handel dürften unberücksihtigt bleiben.

Ein gewerbsmäßiger Handel wäre anders zu betrachten (Aufwand, Zeit, Zweiteinkommen oder Selbständigkeit)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Gimli1972

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Aktien während der WVP
« Antwort #2 am: 07. Mai 2008, 19:56:00 »

Danke für die Antwort.

Es geht hier weniger um den Online-Handel, sondern ob ich Aktien kaufen und verkaufen darf.
Und wie der Gewinn aus den Verkäufen zu behandeln ist. Kann der TH den Gewinn pfänden ?

Gruß
Gimli1972
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Aktien während der WVP
« Antwort #3 am: 07. Mai 2008, 20:28:00 »

In der WVP nein
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz