"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: aktualisierung der Forderungsaufstellung  (Gelesen 3971 mal)

gambrinus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
aktualisierung der Forderungsaufstellung
« am: 22. November 2010, 21:48:48 »

Hallo. Ich bin neu und möchte mich kurz vorstellen.
Hatte mit einem Geschäftspartner eine GbR, die pleite ging.
Ich habe darauf hin eine Regelinsolvenz beantragt, und befinde mich auch schon seit 2 Jahren in der WVP. Zum Damaligen Schlusstermin wurden ja diverse Forderungen angemeldet (über 60 Stk von Finanzamt, über Lieferanten bis zu Krediten). Ich arbeite brav und zahle sogar ganz ordentlich ab, hier jetzt aber meine Frage:
Wenn mein ehemaliger Geschäftspartner, der ja nach GbR Recht auch voll haftend ist, auch an den gleichen Forderungen abbezahlt, könnte es ja sein dass früher oder später gewisse Forderungen abbezahlt werden. Wenn das ohne mein Wissen geschieht (und dem ist nunmal so, da wir keinen Kontakt mehr haben) kann ich das nicht nachprüfen. Wichtig ist das bei den Forderungen, bei denen eine vorsätzlich unerlaubte Handlung angemeldet wurde, bzw beim Finanzamt, denn die bleiben ja nach der Restschuldbefreiung "stehen".
Was kann ich also machen, um diese mehrseituge Stundung zu überwachen? Kann man sowas beim AG beantragen, oder macht der TH das von selber, ...?
Ich will ja auch nicht dass ein Gläubiger doppelt abbezahlt werden.
Gespeichert
 

Danny2810

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #1 am: 23. November 2010, 09:41:21 »

Hallo,

die Frage die sich da auftut ist jetzt folgende:
Habt ihr mit der Firma die Insolvenz eröffnet oder habt ihr die Firma erst aufgegeben
und dann jeweils jeder für sich die Privatinsolvenz eröffnet??? Das würde ja dann heißen,
das die Schulden geteilt (je nach Anteil an der ehemaligen Firma) wurden.
Denn ein Firmeninsolvenz wird anders behandelt wie eine Privatinsolvenz.
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #2 am: 23. November 2010, 14:09:45 »

Hallo,

die Frage die sich da auftut ist jetzt folgende:
Habt ihr mit der Firma die Insolvenz eröffnet oder habt ihr die Firma erst aufgegeben
und dann jeweils jeder für sich die Privatinsolvenz eröffnet??? Das würde ja dann heißen,
das die Schulden geteilt (je nach Anteil an der ehemaligen Firma) wurden.
Denn ein Firmeninsolvenz wird anders behandelt wie eine Privatinsolvenz.

Danny, das ist kompletter Unfug! Es handelt sich um eine GbR, dort sind alle Gesellschafter voll haftend! Da ist nix mit aufteilen! Wenn zuviel gezahlt werden sollte, dann wird das zurückgezahlt. Das Geld wird ja an den Insolvenzverwalter gezahlt, dieser wiederum verteilt das Geld an die Gläubiger und der achtet schon darauf wer was bekommt!
Gespeichert
 

Danny2810

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #3 am: 23. November 2010, 14:27:15 »

das ist kein Unfug

denn es idt ein Unterschied ob ich als Firma ne Inso anmelde (in dem fall als GbR) oder als Privatmann.
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #4 am: 23. November 2010, 15:39:28 »

Stimmt, das ist aber auch der einzige Unterschied !

Die Schulden werden mit Sicherheit NICHT nach Anteilen Aufgeteilt !!!!

Jeder haftet quasi für 100% der Gesamtschuld :smoke:
Gespeichert
 

Insokalle

Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #5 am: 23. November 2010, 16:42:46 »

Was kann ich also machen, um diese mehrseituge Stundung zu überwachen? Kann man sowas beim AG beantragen, oder macht der TH das von selber, ...?
Ich will ja auch nicht dass ein Gläubiger doppelt abbezahlt werden.

Prinzipell ist das eine interessante Frage.
Wegen der Gesamtschuldnerschaft kann der Gläubiger die Forderung bei dem einen Gesellschafter zur Tabelle anmelden, gleichzeitig aber von dem anderen ebenfalls die Zahlung verlangen. Natürlich darf der Gläubiger in der Summe nicht mehr als 100% seines Anspruchs erhalten. Ich denke nicht, dass das Gericht dies überwacht. Ob der IV/TH dies macht, wage ich zu bezweifeln. Wenn im Laufe des Verfahrens der Gläubiger befriedigt wird, müsste er dies selbst dem IV/TH melden und seine Forderungsanmeldung berichtigen. Evtl. Überzahlungen aus der Masse muss der IV/TH zurückfordern.

Sie können selbst versuchen, von dem Gläubiger eine aktualisierte Forderungsaufstellung zu erhalten. Bei Forderungen aus unerlaubter Handlung erstellen die Gläubiger (z.B. Krankenkassen) diese Aufstellung manchmal sogar von sich aus.
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #6 am: 23. November 2010, 17:27:40 »

das ist kein Unfug

denn es idt ein Unterschied ob ich als Firma ne Inso anmelde (in dem fall als GbR) oder als Privatmann.

Eine GbR ist keine Firma, da es sich um eine nichtkaufmännische Gesellschaft handelt. Da es keine Firma ist kann diese auch keine Insolvenz anmelden sondern nur die jeweiligen Gesellschafter! Da aber eine Gewerbe angemeldet ist oder handelt es sich im Fall der Fälle um eine Regelinsolvenz. Auch eine natürlich Person kann eine Regelinsolvenz anmelden wenn die Voraussetzungen gegeben sind! Hingegen das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur für natürliche Personen!
Gespeichert
 

gambrinus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #7 am: 23. November 2010, 17:43:16 »

Schon mal vielen Dank für die Antworten, und die Diskussion.

Hier noch ein paar Eckdaten:
die GbR wurde erst geschlossen, dann habe ich (einige Zeit später) als Privatperson eine Regel-Inso angemeldet (ja sowas geht). Das ist jetzt 2 1/2 Jahre her. Da mein damaliger Partner sich aus dem Staub gemacht hat und sich nicht an der Bezahlung der Schulden beteiligt hat machte das bis dato keinen Unterschied. Vor allem da eh jeder zu 100% Haftet. Nun aber habe ich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de gesehen das eine Krankenkasse für meinen "Zurückgekehrten" Partner inso angemeldet hat. Diese wurde aber nicht durchgeführt (nix zu holen)... Aber er ist wohl greifbar.

Ich kann aber nicht sagen, ob, bei wem oder wie viel er bezahlt.
Da es über 60 Firmen / Institutionen sind, welche Geld von mir bzw meinem Partner bekommen kann ich die schlecht alle selber regelmäßig anschreiben.
Aber hoffen das die sich selber melden wenn der Topf voll ist... glaube ich trotzdem nicht. Will aber natürlich auch nicht "zu viel" zahlen.
Sollte der TH da nicht ab und zu mal "aktualisieren" und bei den Gläubigern nachfragen.
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #8 am: 23. November 2010, 21:05:46 »

das ist kein Unfug

denn es idt ein Unterschied ob ich als Firma ne Inso anmelde (in dem fall als GbR) oder als Privatmann.

Eine GbR ist keine Firma, da es sich um eine nichtkaufmännische Gesellschaft handelt. Da es keine Firma ist kann diese auch keine Insolvenz anmelden sondern nur die jeweiligen Gesellschafter! Da aber eine Gewerbe angemeldet ist oder war handelt es sich im Fall der Fälle um eine Regelinsolvenz. Auch eine natürlich Person kann eine Regelinsolvenz anmelden wenn die Voraussetzungen gegeben sind! Hingegen das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur für natürliche Personen!
Gespeichert
 

Insokalle

Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #9 am: 24. November 2010, 11:02:52 »

Das wird der IV meistens nicht machen, zuviel Aufwand.
Vor Verfahrensabschluss schreibt er nur die sog. Ausfallgläubiger an. Die Gesamtschuldnerproblematik gehört leider nicht dazu.
Ich bin schon lange der Meinung, dass das im Gesetz geändert werden müßte.

Konzentrieren Sie sich doch auf die Gläubiger mit den Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.


Klarstellend zur GbR: Eine GbR ist insolvenzfähig, § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO. Denkbar wären also sogar 3 Insolvenzverfahren, einmal GbR und jeweils die beiden Gesellschafter wegen der persönlichen Haftung. Das spielt aber für die Frage letztlich keine entscheidende Rolle.


Mir fällt grad eine Folgefrage ein: Wenn der zweite Gesellschafter, gegen den sich die Forderungen aus unerlaubter Handlung ja auch richten, eben diese zahlt, kann er dann einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen Gesellschafter erheben? Ich tippe auf ja. Auch deswegen sollte gambrinus ab und zu eine aktuelle Forderungsaufstellung anfordern.
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #10 am: 24. November 2010, 11:11:06 »


Klarstellend zur GbR: Eine GbR ist insolvenzfähig, § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO. Denkbar wären also sogar 3 Insolvenzverfahren, einmal GbR und jeweils die beiden Gesellschafter wegen der persönlichen Haftung. Das spielt aber für die Frage letztlich keine entscheidende Rolle.


Oh, wieder was gelernt! Trotzdem ist die GbR keine Firma im Sinne der Definition! ;-)
Gespeichert
 

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #11 am: 24. November 2010, 14:07:00 »

Hallo,

Gesamtschulderausgleich nach §426 BGB wär möglich. Die Forderung verjährt aber 3 Jahre nach Entstehung und entsteht mit mit Kenntnis der Fälligkeit der ursprünglichen Forderung (gibt es ein Urteil zu BGH VII ZR 167/08). Von der Seite dürfte also nichts mehr zu erwarten sein.

Ich habe mich gerade ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

mfg
Paula41
Gespeichert
 

gambrinus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: aktualisierung der Forderungsaufstellung
« Antwort #12 am: 24. November 2010, 20:43:37 »

DANKE an alle!  :juchu:
falls euch mal wieder was neues zu dem Thema einfällt, bitte schreiben... :smoke:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz