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Autor Thema: ALG II Rückzahlung wgn. Überzahlung wie verhält es sich zu unserer P-Inso??  (Gelesen 1989 mal)

visitor75

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Hallo,

ich habe folgende Frage die ich leider nicht im Internet finden konnte

Wir mussten im Jahr 2007 in die P-Insolvenz gehen aufgrund Scheidung meines Mannes usw. blieb uns nichts anderes übrig als diesen Schritt zu gehen um für uns eine Neue Zukunft aufzubauen.
Dies riet uns damals ein Schuldnerberater welchen wir vertrauten und diesen Schritt auch machten.

Wir waren nun aufgrund Arbeitgeberwechsel und einem zu geringen Einkommens meines Mannes auch zugleich Aufstocker sprich Hartz IV abhängig. Da mein Mann Kindesunterhalt zu leisten hat und uns aber dadurch selber im Monat zu wenig Geld übrig bleibt haben wir diese Leistungen erhalten. Es hat sich aber nun heraus gestellt, dass der SB des Jobcenters mit falschen Einkommen rechnete und somit höhere Leistungen erhielten, was uns eigentlich zugestanden hätte. Dies haben wir auch mehrfach dem JC mitgeteilt, nur hatte dies niemanden dort interessiert. Jetzt hat man uns mitgeteilt, dass wir aufgrund des Einkommens auf Hartz IV nicht mehr angewiesen sind sondern Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen sollten.
Da wir nun mit einer größeren Nachzahlung von ALG II zu rechnen haben möchte ich nun gerne wissen in wie weit dies Auswirkungen mit unserer PI zu tun hat.

Da wir ja vor allen anderen Gläubigern keine Ratenzahlung leisten dürfen geschweige denn andere vorab bedienen dürfen.
Da es sich bei der Summe um ein paar hundert Euro handelt, müssen wir Ratenzahlung dem JC anbieten - anders können wir sonst die Summe nicht begleichen. Oder machen wir uns umsonst Sorgen damit?
Wir sind im August und September 2013 mit der RSB fertig.

Wäre schön, wenn uns hierzu jemand helfen könnte
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bullirider

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Hallo Visitor,
wenn ich richtig verstanden habe,möchte das Amt von Euch anscheinend zuviel erhaltene Leistungen zurückfordern?
Jedoch habt Ihr alle geforderten Unterlagen eingereicht und das Amt hat die Leistungen berechnet?
Ich denke ihr solltet Euch im H-4 Forum mal umsehen. Eventuell können die Euch nichts.
Link stelle ich nachher rein, hab ihn gerade nicht im Kopf.
Garry
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bullirider

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Hier H-4Forum.Admin wenn nicht erlaubt, bitte löschen. 
http://hartz.info/index.php
Für ALG Fragen ist dieses Forum klasse. Für Insolvenzfragen dieses. Ich htte beide gebraucht und mir konnte immer geholfen werden.

Grüße aus dem wilden Süden
Garry




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waldi


Kann es sein, dass Ihr Angst habt, das Jobcenter als Gläubiger zu bevorteilen?

Diese Angst wäre unberechtigt, da die Forderung (=Überzahlung) ja wohl nach dem Insolvenzverfahren entstanden ist.

Inwieweit die JC-Forderung überhaupt berechtigt ist, dazu solltet Ihr erst mal in Ruhe den Bescheid und die darin genannte Begründung abwarten.
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visitor75

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Vielen Dank schon mal vorab

Ja richtig "waldi" die Angst besteht eben wegen der Bevorteilung. Da wir es bald geschafft haben in 2 Monaten wäre das für uns ein Weltuntergang  :heulen: wenn es jetzt wegen dieser Rückzahlung alles umsonst gewesen wäre.
Allerdings sind diese Leistungen erst seit Anfang diesen Jahres entstanden.
Uns geht es nur darum, dass wir nach dieser endlos langen Strecke der PI endlich alles problemlos über die Bühne läuft.

Im Hartz IV Forum sind wir bereits, kann ich auch sehr empfehlen, aber für unsere Angelegenheiten oft nicht sehr hilfreich.

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