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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Arbeiten in der Schweiz während WVP  (Gelesen 3870 mal)

Larifari

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Arbeiten in der Schweiz während WVP
« am: 04. Juli 2012, 01:42:31 »

Hallo,

ich möchte in der Schweiz arbeiten, befinde mich jedoch noch in der WVP.

Was muss ich dabei beachten?

Vielen Dank
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ThoFa

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #1 am: 04. Juli 2012, 13:31:34 »

Hallo,

Sie sollten immer saubere Unterwäsche tragen!

MfG

ThoFa

P.S.: Und bevor Sie sich jetzt "über die unverschämte Anwort" aufregen, überlegen sie bitte mal, was man auf seine allgemeine Frage antworten soll.
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Larifari

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #2 am: 04. Juli 2012, 13:33:38 »

nunja, es wäre schon wichtig für mich zu wissen, wie ich ohne Gefährdung der WVP dort arbeiten kann.

Es ist doch besser zu arbeiten als arbeitslos zu bleiben...

Sie haben den Hintergedanken gehabt... ich nicht.
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ThoFa

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #3 am: 04. Juli 2012, 13:43:16 »

Hallo,

ist Larifari Ihr Nickname oder Ihr Programm?

Was für Hintergedanken? Sie müssen schon konkreter werden. Was sind denn Ihre Sorgen? Dass sie den neuen Job an TH und Gericht  melden müssen dürften Sie wisssen. Da unterscheidet sich nichts zu einem Job in Deutschland.

MfG

ThoFa
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Larifari

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #4 am: 04. Juli 2012, 13:46:21 »

Beurteilen Sie stets nur nach dem Namen, ich halte das für sehr oberflächlich.... Wäre ich selbstständig, würde ich mit solchen Äußerungen vorsichtig sein - das kostet meist den nächsten Kunden.


Ich habe gar kein Problem irgendwas an den TH abzugeben - das ist wirklich nicht das Thema. Mir gehts nur darum, dass ich gelesen hatte, dass ich das Geld an den TH abführen muss. In der Regel übernimmt dies ja der AG, dies gilt anscheinend aber nur für DE.

Leider bin ich mir nicht sicher, was ich tun soll damit der TH vollständig zufrieden ist.

Ich habe Angst meine WVP zu verletzen weil ich nicht just in time das Geld überweisen kann...
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ThoFa

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #5 am: 04. Juli 2012, 13:52:52 »

Hallo,

sehen Sie es geht doch, damit kann man etwas anfangen.

Es ist tatsächlich so, dass der Schweizer Arbeitgeber nicht so viel auf die Abtretungserklärung eines deutschen IV/TH gibt. Daher einigt man sich zumeist darauf, dass man den pfändbaren Anteil selbst an den TH überweist. Man sendet ihm die Lohnabrechnung und er sagt einem was zu überweisen ist. Strittig ist m.E. immer noch die Frage, welche Pfändungstabelle gilt, jedenfalls dann, wenn Sie auch in der Schweiz wohnhaft sind. Spätestens wenn Sie die Arbeit aufgenommen haben, gilt es also mit dem TH ein Gespräch zu führen, wie man weiter vorgeht.

MfG

ThoFa

P.S.: Lassen Sie mal meine potentiellen Kunden meine Sorge sein.  :wink:
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Larifari

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #6 am: 04. Juli 2012, 14:03:39 »

Habe mit dem TH telefoniert - er sagt, dass ich selbst alles auszurechen und an ihn zu überweisen habe... = auch mein Risiko wenn was falsch läuft.... Habe noch 6 Monate WVP, möchte dies halt nicht gefährden NUR weil der falsche Wechselkurs etc. gewählt worden ist. Geld für einen Anwalt oder Steuerberater habe ich nicht...

Einerseits soll ich arbeiten und andererseits wird mir das Leben zur Hölle gemacht... wenn der TH mir nur sagen würde, wie viel ich ihm geben soll könnte ich in 2 Wochen das arbeiten beginnen... andernfalls hab ich ganz schon Angst was falsch zu machen.
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ThoFa

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #7 am: 04. Juli 2012, 14:08:42 »

Hallo,

Sie machen sich da zuviele Sorgen und Ihr TH macht es sich zu einfach.

Sie bekommen ja eine Gehaltsabrechnung und das Geld geht auf ihr Konto. Dann nehmen sie einfach den tagesaktuellen Wechselkurs und erhalten damit Ihr Nettoeinkommen. Dann nehmen Sie die Lohnpfändungstabelle zur Hand und ermitteln den pfändbaren Betrag, den Sie dann überweisen. Werden Sie auch in der Schweiz wohnen?  

MfG

ThoFa
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Larifari

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #8 am: 04. Juli 2012, 14:13:45 »

nein, ich würde in D wohnen bleiben (bisher denke ich, dass dies das beste ist).
Die Frage bezog sich auf Zürich.

Laut meiner Recherche müsste ich auch noch das Geld in Deutschland versteuern.
D.h. erst in der Schweiz das Nettogehalt vom schweizerischen Konto auf das deutsche Konto überweisen, danach zum Finanzamt und danach den Rest beim Treuhänder abführen.

Lohnt es sich aber überhaupt in Zürich während der WVP zu arbeiten. Ich habe ja viel höhere Kosten als normal - müsste etwa 1h jeden Tag von DE nach Zürich pendeln - oder ist das einfach mein Problem?

Ich muss doch in DE wohnen bleiben wenn ich die Insolvenz beenden will?
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ThoFa

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #9 am: 04. Juli 2012, 14:21:45 »

Hallo,

nein sie müssen nicht in D wohnen bleiben, Sie sind ein freier Mensch.

Mein letzter Wissensstand bezgl. Steuer (ohne Gewähr):

- Quellensteuer wird sofort in der Schweiz abgezogen und kann in der deutschen Erklärung angerechnet werden
- Tätigkeit bei Ihrem FA in Deutschland anmelden und jedes Quartal eine Steuererklärung abgeben

Aber dafür gibt´s ganz sicher in Internet etliche Quellen. Ansonsten mal beim FA nachfragen.

Ob es sich lohnt kann ich Ihnen nicht sagen, da ich nicht weiß, was sie verdienen werden.

MfG

ThoFa
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Larifari

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #10 am: 04. Juli 2012, 14:24:09 »

naja ich verdiene ja wenn dann nur so viel was die Freigrenze etwa "980€" netto hergibt...

Wenn ich diese Steuererklärung mache, muss ich ja Steuern nachträglich bezahlen - aber von welchem Geld? Den Überschuss habe ich ja dann bereits an den TH abgeführt.
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ThoFa

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #11 am: 04. Juli 2012, 14:32:54 »

Hallo,

der nichtpfändbare Betrag liegt bei Ledigen inzwischen bei 1.029,99. Und auch darüber hinaus profitieren Sie, weil ja nicht alles gepfändet wird.

Und nein, der pfändbare Betrag wird vom netto abgeführt, daher behalten Sie den Steueranteil bei sich und können den ans FA überweisen.
Ein Beispiel, die Zahlen sind frei erfunden und haben nix mit der Realität zu tun:

4.000,00 EUR brutto
- 4,5 Quellensteuer
- x % Einkommensteuer D
- Sozialversicherungen
= Nettolohn 2.000,00 EUR

Pfändbarer Betrag laut Pfändungstabelle bei null unterhaltspflichtgen Personen = 679,78 EUR

MfG

ThoFa  
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Larifari

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #12 am: 04. Juli 2012, 14:38:28 »

weshalb sollte nicht alles gepfändet werden was nicht über dem nichtpfändbaren Betrag von 1029,99 liegt?

Könnten Sie eine Beispielrechnung anhand von einem Bruttolohn in Höhe von 5000€ mal hinschreiben? (muss ja nicht auf den Cent genau sein)...

Ahh okay, das mit dem Steueranteil wusste ich nicht - vielen Dank.
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ThoFa

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Re: Arbeiten in der Schweiz während WVP
« Antwort #13 am: 04. Juli 2012, 14:54:29 »

Hallo,

weshalb sollte nicht alles gepfändet werden was nicht über dem nichtpfändbaren Betrag von 1029,99 liegt?

Dreimal nicht, was ergibt das jetzt? :wink:
Es ist ganz einfach, weil die Lohnpfädnungstabelle entscheidet, was pfändbar ist.

Könnten Sie eine Beispielrechnung anhand von einem Bruttolohn in Höhe von 5000€ mal hinschreiben? (muss ja nicht auf den Cent genau sein)...

Nein, kann ich nicht. Weil es auf zuviele Parameter ankommt, z.B. Sozialversicherung in der Schweiz oder D etc..

MfG

ThoFa
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