"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Arbeiten während der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2896 mal)

chejova

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Arbeiten während der Wohlverhaltensphase
« am: 01. September 2009, 14:35:25 »

Hallo

ich habe vor 1 jahr unser drittes Kind bekommen und war dadurch nicht in der Lage zu Arbeiten.
Damals bin ich wegen der Schulden die ich mit meinem Exmann zusammen gemacht hatte und er mich damit alleine sitzen liess und keinerlei Unterhalt zahlt in Insolvenz gegangen.Seit 2006 läuft die ganze Geschichte nun.Im Oktober 2006 bekamm ich mit meinem jetzigen mann unseren Sohn und konnte daher nicht sofort Arbeiten,dann kam unser 2. gemeinsamer Sohn im Juni letzten Jahres.Das weiss auch der Treuhänder.Nun bekam ich vor einiger Zeit Post vom Treuhänder,ob ich mich um Arbeit bemüht habe oder noch in meiner alten Firma,die ich damals angab,arbeite und solle denen Belege geben.Ich hatte damals schon mitgeteilt,daß ich da nicht mehr Arbeite und diesmal auch.Nun wollen die Belege vom Amt haben.Ich beziehe aber nichts vom Amt.Ich bekomme nur Kindergeld und geschlagene 60 Euro für meine Tochter aus erster Ehe.Da ich keinen Kindergartenplatz bekommen habe und meinen jüngsten Sohn nicht in der Krippe angemeldet habe,kann ich natürlich nicht voll Arbeiten gehen.Da ich Schuppenflechte habe,befinde ich mich in einer Ambulanten Behandlung,wo ich 3 Nachmittage eine Balneo Sole Therapie mache.Diese nimmt ca.1 Stunde/Nachmittag im Anspruch,so daß ich derzeit nicht mal ne 30 Stunden Stelle annehmen kann,da ich ja viel beim Arzt bin,was mir auch sehr wichtig da die Flechte schon auf ie Knochen übergeht.
Kann der Treuhänder jetzt von mir verlangen,daß ich mehr als 16 Std./Woche Arbeite,oder müssen die es erstmal hinnehmen,daß ich nur auf 400 Euro Basis Arbeite.?Mein Mann Arbeitet Vollzeit und kann erst ab ca.16:30 Aufpassen,wenn ich nen Kindergartenplatz bekomme,kann ich mich auch nicht drauf verlassen,daß die die Kinder oder derzeit 1 Kind bis 16 Uhr nehmen?Was kann man von mir verlangen?? Muss ich mit Kleinkindern unter 3 jahren Arbeiten gehen???Habe ich nicht Anrecht auf die ersten 3 Jahre Erziehungsurlaub??
Chejova
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Arbeiten während der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 01. September 2009, 17:34:50 »

Was ist mit Elterngeld?
Ja, Sie können bis zum 3.LJ in Elternzeit bleiben.
So sieht es das gesetz vor.
Danach sollten Sie sich um einen Halbtagsjob bemühen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

chejova

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Arbeiten während der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 01. September 2009, 19:11:12 »

Elterngeld gibt es seit 2 Monaten nicht mehr.da es ja nur noch 1 Jahr Elterngeld gibt.Mir geht es ja um die Elternzeit von 3 Jahren.Ich möchte die 3 Jahre gerne mit den Kindern verbringen,bis sie im  Kindergarten sind.
Chejova
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Arbeiten während der Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 01. September 2009, 20:12:54 »

Während der Inanspruchnahme der Elternzeit können beide Elternteile wöchentlich für einen Zeitraum von bis zu 30 Stunden arbeiten.

Die Tätigkeit kann grundsätzlich als Teilzeittätigkeit bei dem bisherigen Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden.

Soweit die Voraussetzungen nach BEEG.

Dieses regelt auch, dass ein Arbeitgeber das Elternteil bis zu 36 Monate freistellen muß, sofern der Wunsch dazu besteht.

Bei nicht berufstätigen Eltern?
Ich gehe davon aus, dass man auch hier die 30 Stunden in Ansatz bringen kann.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz