"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: arbeits kündigung  (Gelesen 3653 mal)

Marcin28

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
arbeits kündigung
« am: 30. April 2009, 02:26:26 »

hallo

mein arbeitgeber hat mir das arbeitsverhältnis gekündigt :neutral:

ich befinde mich in der whp ,habe ich dadurch irgentwelche anderen anspruche

als die normalen mitarbeiter ??oder gilt ne arbeitskündigung wie bei den normalen

mitarbeitern??


gruss
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: arbeits kündigung
« Antwort #1 am: 30. April 2009, 09:51:26 »

Wie bei den anderen Arbeitnehmern, aber informieren Sie Ihren Treuhänder/Insolvenzverwalter, das Insolvenzgericht über die Kündigung.
Gespeichert
pd
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: arbeits kündigung
« Antwort #2 am: 30. April 2009, 16:54:16 »

und nicht vergessen, sofern es eine Abfindung gibt, eine teilweise Freistellung wegen geringeren Einkünften zu stellen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz