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Autor Thema: Arbeitslohnpfändung im Restschuldbefreiungsverfahren ???  (Gelesen 1812 mal)

Christ

  • Grünschnabel
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  • Offline Offline
  • Beiträge: 49

Hallo gute Leute :hi:  


vor etwa drei Jahren wurde meine Verbraucherinsolvenz eröffnet ,
und seit etwa zwei Monaten befinde mich im Restschuldbefreiungsverfahren .
Meine Frage  betrifft die Arbeitslohnpfändung .
Denke dass ich in diesem Forum gelesen habe, dass im Insolvenzverfahren wird
Pfändungsbetrag ermittelt monatlich nach gültige Pfändungstabele ,
aber fürs Restschuldbefreiungsverfahren wird ein Durchschnitspfändungsbetrag
errechnet aus dem bis dahin gezahlten Pfändungen .
Diese immer gleiche  Betrag wird dann monatlich bis zum erteilung des
Restschuldbefreiung gepfändet . Also zb. wen man plötzlich das doppelte Verdienst
hätte , würde Pfendungsbetrag sich nicht erhöhen .
Mein Lohn wird jetzt aber weiter gepfändet wie auch im Insolvenzverfahren  war ,
nach gültige Pfändungs Tabelle .
Deswegen wollte ich es überprüfen , ob es nicht so sein müsste wie oben beschrieben ,
aber kann nirgendwo Info darüber finden ,
Könnte sein das ich es nur Nachts geträumt habe , oder was denkt Ihr darüber ????

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
« Letzte Änderung: 07. März 2014, 21:25:15 von Christ »
Gespeichert
 

tomwr

Re: Arbeitslohnpfändung im Restschuldbefreiungsverfahren ???
« Antwort #1 am: 07. März 2014, 22:19:59 »

Alles nur geträumt.  :wink:
Die Abtretungserklärung bezieht sich immer auf das aktuell pfändbare Arbeitseinkommen.
Erhöht es sich, erhöhen sich die Pfändungsbeträge und andersrum.
Gespeichert
 
 

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