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Autor Thema: Arbeitszeitverkürzung  (Gelesen 2091 mal)

Modellbauer

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Arbeitszeitverkürzung
« am: 25. September 2013, 08:29:33 »


Hallo zusammen,

mein Insolvenzverfahren wurde am 18.01.10 eröffnet und ich befinde mich seit 09/2011 in der WVP.

Ich habe vor meine Arbeitszeit ab dem 01.02.16 zu verkürzen, kann mir jemand vielleicht sagen ob
es da trotzdem Probleme geben könnte da ja das Verfahren zum 31.01.16 beendet ist.

Ich frage deshalb da ja die Restschuldbefreiung soweit ich weiss erst ein paar Monate später erteilt
wird.

Vielen Dank schon mal !
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Arbeitszeitverkürzung
« Antwort #1 am: 25. September 2013, 11:31:13 »

Die Obliegenheiten enden mit Ablauf der Zeit Abtretungserklärung (§ 295Abs. 1 InsO) und diese beträgt sechs Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO) . Somit sehe ich kein Problem, die Arbeitszeit nach deren Ablauf zu verkürzen.

 
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