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Autor Thema: auch unterlagen an den TH schicken über einnahmen die nicht pfändbar sind?  (Gelesen 2469 mal)

Momo72


hallo
mein mann ist seit kurzem in der WVP er ist derzeit in einer umschulung von der wir den TH auch artig unterrichtet haben. nun haben wir ein schreiben bekommen das ihm angeblich seit märz letzten jahres ( da wurde mein mann arbeitslos) keine unterlagen mehr vorliegen würden über seine bezüge vom amt bzw sein einkommen.
das ist quatsch.. wir haben ihm immer die unterlagen zukommen lassen, er wird sie (wie vorher schon oft die lohnabrechnungen) verschlampt haben.
ich mache grade einen brief an ihn fertig. nun meine frage

wir schicken ihm alle änderungsbescheide vom amt nochmals zu (diesmal per übergabeeinschreiben..nur einschreiben reicht anscheinend auch nicht), mein mann bekommt auch fahrtgeld. soweit ich weiß ist das für seine abzuführenden anteile an der masse nicht von belang, da nicht pfändbar. sollte man trotzdem alle bescheide die das fahrgeld angehen trotzdem mitschicken?

ebenso schreibt er er fordere ab sofort monatlich lückenlose belege über sein einkommen.. hm, also wenn so ein änderungsbescheid bis zb juni 2015 gültig ist, was sollen wir ihm dann jeden monat schicken? das ist doch schwachsinn.

lg
momo
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Insokalle


Mit einem TH über Sinn oder Unsinn zu diskutieren, bringt meistens nichts. Auch wenn er eine mögl. seltsame Organisation pflegt, schicken Sie ihm den Kram hin. Am besten mit Nachweis, wenn Unterlagen dort abhanden kommen.

Es ist weder Ihre noch die Aufgabe des TH, über Pfändbarkeit oder Unpfändbarkeit bestimmter Einnahmen zu entscheiden. Dies machen letztlich die Gerichte. Schicken Sie ihm daher lieber alles vollständig zu.

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