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Autor Thema: Aufrechnungsantrag vom LRA während der WVP  (Gelesen 8975 mal)

Kde

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Re: Aufrechnungsantrag vom LRA während der WVP
« Antwort #20 am: 03. August 2009, 15:15:32 »

Ich hätte da noch eine Frage: Wenn ich lese das auch Ust. Erstattungen aufgerechnet werden können,  dann könnte mir das ja auch noch passieren.

Ja, könnte.

Zitat
Derzeit bezahle ich mit einem Monat Versatz Ust. auf meine Umsätze. Da ich keine größeren Anschaffungen tätigen kann, habe ich kaum was zum aufrechnen.

Wäre es theoretisch möglich, mein Gewerbe beim FA kurzzeitig abzumelden um es dann anzumelden als Nebengewerbe mit der Kleinunternehmerregel? Also ohne UST. zu kassieren und dafür auch keine Abführen zu müssen?

Hat da jemand ne Ahnung von?
 

Was ist kurzfristig? Nicht jedes FA hat alles "im Kopf". Könnte sein, dass es klappt. Normalerweise ist man ja an diese Wahl (Optierung ) 5 Jahre gebunden. 

Gruß
Klaus
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Gandalfson

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Re: Aufrechnungsantrag vom LRA während der WVP
« Antwort #21 am: 03. August 2009, 16:58:11 »

Ich meinte das so: Wenn ich mein Vollgewerbe zum Nebengewerbe mache, ob ich da dann keine Ust mehr abführen muß. Und kann ich mich dann über meine Frau (ist Vollbeschäftigt) krankenversichern?

Zumindest solange bis ich mir für o.g. Projekt das nötige Polster erarbeitet habe. Derzeit besteht eben das Problem das mich die Kosten aufgrund der geringen Umsätze auffressen.
« Letzte Änderung: 03. August 2009, 17:00:14 von Gandalfson »
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Kde

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Re: Aufrechnungsantrag vom LRA während der WVP
« Antwort #22 am: 03. August 2009, 17:19:47 »

Ja, es ist richtig (falls keine großen Investitionen anliegen) die Kleinunternehmerregelung nach §19 (I) UStG anzustreben, d.h., wenn im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro VORAUSSICHTLICH nicht an Umsatz überschritten werden, kann man das so machen.

Und wenn die Einkommensgrenze 350 Euro + Werbungskosten (4.200 Euro / Jahr Gewinn) nicht überschritten wird, kann man in die Familienversicherung aufgenommen werden, also bei 17.000 Euro Umsatz und 12.800 €uro Kosten geht das.  :wink:

Gruß
Klaus
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Gandalfson

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Re: Aufrechnungsantrag vom LRA während der WVP
« Antwort #23 am: 03. August 2009, 18:12:37 »

Vielen Dank für diese Auskunft  :thumbup: ist vielleicht der Ausweg nach dem ich gesucht habe bevor ich in den H4 Strudel gerate. Wenn ich in einigen Monaten größere Umsätze (+ Gewinne) fahre kann ich ja immer noch wieder ins Vollgewerbe wechseln *denk*
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Kde

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Re: Aufrechnungsantrag vom LRA während der WVP
« Antwort #24 am: 03. August 2009, 18:54:25 »

Vielen Dank für diese Auskunft  :thumbup:
Gerne, gibt ja vielleicht mein erstes Danke-Sternchen  :thumbup:

Zitat
ist vielleicht der Ausweg nach dem ich gesucht habe bevor ich in den H4 Strudel gerate. Wenn ich in einigen Monaten größere Umsätze (+ Gewinne) fahre kann ich ja immer noch wieder ins Vollgewerbe wechseln *denk*
Ja, aber selbst H4 wäre kein Grund zum Verzweifeln, auch da ist ein Gewerbe genauso möglich, das führt aber etwas vom Thema Aufrechnung weg...

Gruß
Klaus
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