Ironie an der ganzen Sache ist ja folgende: Ich verliere durch diese Verrechnung die Chance, meinen schon bestehenden Laden soweit zu erweitern, das er mir eine Vollexistenz ermöglicht. Ergo werde ich mit Sicherheit in einigen Wochen die Hand aufhalten müssen, da mein Anspruch auf ALG 1 fast erschöpft ist.
Hätte ich das Geld erhalten, wäre ich in der Lage gewesen, meinen Unterhalt weiterhin selber zu sichern und zudem hätte die Option bestanden, das ich in zwei bis drei Monaten eine Stelle für eine 400.- Euro Kraft respektive eine Vollzeitstelle für eine(n) Mitarbeiter(in) geschaffen hätte.
Wo doch gerade diese Ämter (FA + LRA) angewiesen sind, sparsam mit den Steuergeldern umzugehen, erscheint es mir wenig Sinnvoll durch kurzsichtige Einvernahme einen viel größeren Kostenfaktor zu erzeugen.
Ich kann nachvollziehen, das der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat, Einzelfallprüfungen zu veranlassen. Zu teuer, zu aufwändig etc. Doch durch meine eigene Situation kann ich gut erkennen, wie Widersinnig diese ganzen (Ausnahme-)Regelungen und Hintertürchen sind.
Diese Art von Inkonsequenz ärgert mich. Entweder es hat jemand Gläubigerschutz, oder er hat keinen. Zumindest dann sollte der Schutz funktionieren , wenn der Schuldner nachweislich das Geld dafür verwendet, für sein eigenes Auskommen Sorge zu tragen und mit hoher Wahrscheinlichkeit noch neue Arbeitsplätze schafft.
Was nützt es dem Staat, wenn eine Behörde einmalig z.B. Tausend Euro (Beispielssumme) aus so einem Winkelzug herausholt und damit gleichzeitg Kosten von mehreren Tausend Euro für mehrere Jahre erzeugt?
Selbst dem dümmsten Politiker und Beamten müßte klar sein, das auf dem heutigen Arbeitsmarkt Schuldner, die einer gewissen Altergruppe angehören keine 6 Jahre Zeit haben, um nach einer evtl Restschuldbefreiung nochmal von vorn anfangen zu können.
Ob ich nun einen Schuldner während irgendeiner Inso-Phase absäge, oder ihm erst gar keine Hoffnungen mache.. was besser ist mag jeder selber entscheiden.
Imho sollten solche Fallstricke wie Verrechnung auch klipp und klar bei der Beratung vor! Antragstellung der Inso ausführlich besprochen werden.
Der bisherige Tenor: Mach eine Inso und du kannst nach Einstellung des Verfahrens von vorne (bei 0) anfangen, ist schlichtweg irreführend.
Das ändert zwar nichts an meiner Lage, doch deshalb muß ich sie trotzdem nicht gutheißen.
In diesem Sinne....