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Autor Thema: Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Sozialstation  (Gelesen 2177 mal)

Callidentity

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Hallo, ich weiß, das Thema Aufwandsentschädigungen wurde schon mehrfach angesprochen, ich bin aber trotzdem etwas verunsichert...

Vor kurzem habe ich mich in einer Sozialstation als Haushaltshilfe für ältere und hilfsbedürftige Menschen beworben, dies auf ehrenamtlicher Basis (sie stellen keine "festen" Mitarbeiter in diesem Bereich ein). Ich wurde auch angenommen und werde dann eine Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die Entgeltgruppe EG 1 Stufe 2 TVöD erhalten, bis 175 Euro im Monat (das Fahrgeld ist hier inbegriffen). Ich habe meinen Insolvenzverwalter hierüber informiert und auch um Rückantwort gebeten, wie hier die Vorgehensweise ist, bislang ohne Rückinfo.

Können Sie hier mitteilen, ob diese Aufwandsentschädigung pfändbar ist?

Danke im Voraus!
Liebe Grüße
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sun30friend

  • Gast
Re: Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Sozialstation
« Antwort #1 am: 25. April 2012, 08:17:09 »

Hallo,

also mir hatte der IV gesagt das es komplett zum Einkommen angerechnet wird und aus dem gesamten Einkommen dann der pfändbare Betrag ermittelt wird.
Allerdings kann er es auch komplett freigeben, wie bei einem Bekannten von mir

LG
Florian
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doktor mabuse

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Re: Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Sozialstation
« Antwort #2 am: 25. April 2012, 10:05:51 »

hallo,

wenn die Zahlung als Aufwandsentschädigung inkl. Fahrgeld ausgewiesen ist, sehe ich kein Problem, daß das Geld bei Ihnen verbleiben darf, siehe § 850 ZPO, ff.

Gruß,
Doktor Mabuse
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