Hallo,
bin der WVP und muß meinem Treuhänder Auskünfte über mein Einkommen der letzten Monate geben. Er möchte die Gehaltsauszüge der letzten 3 Monate und ansonsten soll ich zusätzlich auführen, bei welchem Arbeitgeber ich die letzten 12 Monate beschäftigt war.
Das Problem ist, das ich Anfang des Jahres von meinen alten Arbeitergeber aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigt werden mußte. Im Monat der Kündigung, bin ich aber zu einer Zeitarbeitsfirma gewechselt. In jenem Monat (Februar), habe ich für die erste Hälfte von meinem alten Arbeitgeber und für die zweite Hälfte von der Zeitarbeitsfirma Gehalt bezogen (Eintritt Mitte Februar). Beide Gehälter waren unter der Pfändungsgrenze, sodaß nichts an den Treuhänder abgeführt wurde.
Genau die letzten drei Monate (März bis Mai) habe ich mein Gehalt für den vollen Monat von der Zeitarbeitsfirma bezogen, das Gehalt ist jedoch unter der Pfändungsfreigrenze (zzgl. Pauschalen für Essen und Fahren die pfändungsfrei sind).
Meine Frage: Soll ich dem TH einfach Kopien dieser Gehaltszahlungen (März bis Mai) zukommen lassen und zum Februar nichts angeben (auf den Gehaltsabrechnung der Zeitarbeitsfirma von März bis Mai steht natürlich als Eintrittsdatum Mitte Februar)? Kann er mir dann an die Karren fahren, falls er doch was herausfindet, oder ist das nicht mein Problem, wenn er nicht genau genug nachfragt und nicht mehr Belege, die weiter in die Vergangenheit zurückreichen, anfordert?
Wenn's sein muß, werde ich natürlich alles angeben, aber ich wäre ja dumm, wenn ich mehr angeben würde als nötig und dadurch Geld, dass ich dringend benötige "verschenken" würde.
Vielen Dank für Euren Rat und Eure Hilfe. :hi:
PS: Noch ein Frage: Darf der TH Gehaltsabrechnungen von meinem Arbeitgeber anfordern oder darf er die nur von mir bekommen?