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Autor Thema: Auslöse/Spesen  (Gelesen 2165 mal)

Angestellte80

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Auslöse/Spesen
« am: 06. Mai 2012, 13:24:01 »

Ich hätte da nochmal eine Frage wegen der Steuererklärung. Durch die Nachtragsverteilung muss ich ja meine Erstattung an den TH auszahlen. Wenn ich die Erklärung jetzt mache, wie läuft das denn mit der Asulöse bzw. Spesen, die man sich ja vom Finanzamt wieder holen kann? Die ist ja eigentlich pfändungsfrei und wurde von meinem AG nicht bezahlt. Kann ich verlangen, dass die an mich ausgezahlt wird?
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Insokalle

Re: Auslöse/Spesen
« Antwort #1 am: 06. Mai 2012, 15:20:22 »

"Die ist ja eigentlich pfändungsfrei und wurde von meinem AG nicht bezahlt. "

Wie soll das gehen? Diese Aussage widerspricht sich. Auslöse, Aufwandsentschädigung usw. ist das, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an entstandenen Kosten ersetzt. Und das ist unpfändbar, § 850a ZPO. Es liegt aber am Arbeitgeber, ob er seinen Arbeitnehmern diese Kosten erstattet oder nicht. Wo dafür nichts gezahlt wird, ist auch nichts unpfändbar.


„Asulöse bzw. Spesen, die man sich ja vom Finanzamt wieder holen kann?“

Nein. Zahlt Ihnen der Arbeitgeber keine Aufwandsentschädigung, führt der Ansatz von Reisekosten als Werbungskosten o.ä. in der Steuererklärung allenfalls zu einer Steuererstattung. Diese ist natürlich in voller Höhe pfändbar.


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