"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Auslöse/Spesen  (Gelesen 2158 mal)

Angestellte80

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 229
Auslöse/Spesen
« am: 06. Mai 2012, 13:24:01 »

Ich hätte da nochmal eine Frage wegen der Steuererklärung. Durch die Nachtragsverteilung muss ich ja meine Erstattung an den TH auszahlen. Wenn ich die Erklärung jetzt mache, wie läuft das denn mit der Asulöse bzw. Spesen, die man sich ja vom Finanzamt wieder holen kann? Die ist ja eigentlich pfändungsfrei und wurde von meinem AG nicht bezahlt. Kann ich verlangen, dass die an mich ausgezahlt wird?
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 

Insokalle

Re: Auslöse/Spesen
« Antwort #1 am: 06. Mai 2012, 15:20:22 »

"Die ist ja eigentlich pfändungsfrei und wurde von meinem AG nicht bezahlt. "

Wie soll das gehen? Diese Aussage widerspricht sich. Auslöse, Aufwandsentschädigung usw. ist das, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an entstandenen Kosten ersetzt. Und das ist unpfändbar, § 850a ZPO. Es liegt aber am Arbeitgeber, ob er seinen Arbeitnehmern diese Kosten erstattet oder nicht. Wo dafür nichts gezahlt wird, ist auch nichts unpfändbar.


„Asulöse bzw. Spesen, die man sich ja vom Finanzamt wieder holen kann?“

Nein. Zahlt Ihnen der Arbeitgeber keine Aufwandsentschädigung, führt der Ansatz von Reisekosten als Werbungskosten o.ä. in der Steuererklärung allenfalls zu einer Steuererstattung. Diese ist natürlich in voller Höhe pfändbar.


Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz