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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ausschüttungsverzeichnis  (Gelesen 5690 mal)

Timo30

  • Gast
Ausschüttungsverzeichnis
« am: 30. April 2013, 11:37:39 »

Hallo,

nach der Akteneinsicht heute Vormittag im Amtsgericht bin ich noch ratloser als vorher und muß mich wieder einmal an euch wenden. Ich befinde mich in der WVP und gepfändet wird seid März 2010. Mit den nachgemeldeten Gläubigern sind es insgesamt ca. 10 Gläubiger. Ein Ausschüttungsverzeichnis vom Juni 2012 führt 5 Gläubiger auf mit einer anerkannten Summe von ca. 33000€, ausbezahlt sind laut diesem Ausschüttungsverzeichnis ca. 13000€.
Ein Abrechnung über die Vergütung des TH für den Zeitraum März 2011 bis März 2013 nennt ebenfalls nur 5 Gläubiger und beziffert die Summe der abgetretenen Beträge mit ca. 15000€.
Meine Fragen:
1. Warum ist immer nur von 5 Gläubigern die Rede? Werden die anderen Gläubiger erst später befriedigt und werden deshalb nicht aufgeführt?
2. Auf dem Ausschüttungsverzeichnis vom Juni 2012 ist zu jede3m Gläubiger vermerkt: "Schlussverteilung März 2011". Gibt das Verzeichnis also den Stand von März 2011 wieder oder vom Juni 2012?


Vielen Dank für durchlesen und eure Hilfe.
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Insokalle

Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #1 am: 30. April 2013, 15:07:15 »

Ohne die Unterlagen gesehen zu haben, ist eine Beurteilung kaum möglich. Es kann die verschiedensten Gründe haben, warum anscheinend nur 5 Gläubiger im Verteilungsverzeichnis stehen. Möglich wäre zB, dass nur 5 Gläubiger rechtzeitig angemeldet haben, nur die Forderungen von 5 Gläubigern festzustellen waren oder nur 5 Gläubiger aus rechtlichen Gründen (§§ 187 ff InsO) in das Verzeichnis aufzunehmen waren. Das Verzeichnis ist die Basis für die Ausschüttungen, ohne Verzeichnis gibt es keine Ausschüttung. Nur die Gläubiger in dem Verzeichnis bekommen eine Quote. Andere Insolvenzgläubiger bekommen nichts auch nicht später, wenn nicht einer der in den o.a. Vorschriften genannten Fälle eintritt. Sonderfälle müssten sich aber aus den Berichten des TH ergeben.
Welchen Stand die Verzeichnisse haben, muss man anhand der Historie der Ausschüttungen nachvollziehen. Sie hatten mal geschrieben, Sie wären seit März 2010 in der WVP. Sicher, dass die Verfahrensaufhebung nicht März 2011 war?
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Timo30

  • Gast
Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #2 am: 30. April 2013, 15:47:49 »

Hallo,

leider bin ich aus der Sichtung der Akten nicht schlau geworden, trotz Hilfe einer anwesenden Bürokraft des Amtsgerichts. Auch aus den Berichten des TH konnten wir nichts genaues entnommen. Es gibt in der Akte verschiedene Auflistungen von Gläubigern mit teilweise verschiedenen Forderungsangaben. Auch die Angaben über den Massebestand sind nicht nachvollziehbar, einmal sind es zu einem bestimmten Zeitpunkt ca. 8000€ und 2 Monate später ca. 12000€, obwohl monatlich nur ca. 600€ gepfändet werden.
Damals habe ich gehofft die Insolvenz bringt Klarheit in meinen "Schuldendschungel", aber mir ist leider noch nie wirklich klar gewesen wieviele Schulden ich damals hatte, heute habe und was davon schon abgezahlt worden ist. Bei der Antragsstellung gab es schon mehrere Versionen der Gläubigertabelle u.a. wegen eines Softwarefehlers, dann wurde der Schuldnerberater abgelöst, außerdem war ich damals längere Zeit krank. Klingt irgendwie unglaublich ist aber so.

Wenn Sie mit Verfahrensaufhebung die Ankündigung der Rechtsschuldbefreiung meinen, ja, das war März 2011.
Wahrscheinlich haben Sie recht, eine Beurteilung ihrerseits ist ohne Akteneinsicht schlecht möglich.
Sind die Akten oft derart unübersichtlich oder bin ich ein Einzelfall?
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Insokalle

Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #3 am: 30. April 2013, 19:01:57 »

Sowas kommt leider mal vor, sollte aber selten sein, denn in den meisten Verbraucherinsolvenzen sind die Akten sehr übersichtlich. Softwareprobleme können passieren. Trotzdem sollte ein TH ca. 10 Gläubiger auf die Reihe kriegen. Die Entwicklung des Massebestandes muss sich eigentlich aus den Kontoauszügen des Treuhandkontos ergeben. Scheint wirklich seltsam zu sein.

Dann lag ich ja mit meiner Vermutung gar nicht so falsch. Nach wohl inzwischen gängiger Meinung beginnt die WVP mit der Verfahrensaufhebung. Das müsste bei Ihnen normalerweise zeitlich in der Nähe der Ankündigung der RSB gewesen sein also etwas später.

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Timo30

  • Gast
Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #4 am: 30. April 2013, 19:59:20 »

Falls es Kontoauszüge des Anderkontos gibt befinden sie sich jedenfalls nicht in meinen Akten.
Ich werde den TH die nächsten Tage einfach mal anschreiben, mal sehen was dabei raus kommt.
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Prinz Eisenherz

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Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #5 am: 06. Mai 2013, 08:39:17 »

Nein kein Einzelfall.

Auch ich war gerade auf dem Amtsgericht und wurde aus dem ganzen nicht schlau.
Soweit ich es gesehen habe, stand da unter anderem drin, dass mir so bisher um 6000 € gepfändet wurde.
Es ist aber bis zum heutigen Zeitpunkt viel viel mehr.
Wie mit dem Geld verfahren wird oder wurde, keine Ahnung.
Das ganze ist für einem Leien wie mich wie ein Buch mit 7 Siegeln.
Ich frage mich, wie kann ein Gläubiger die Versagung der RSB beantragen, wenn er selbst Mist baut.
Sowas wiederspricht dem gesunden Menchenverstand.
Überdies gab es über den Vorgang keine persönliche Info an mich darüber.
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Prinz Eisenherz

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Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #6 am: 06. Mai 2013, 08:40:44 »

 :lollol:PRINZ EISENHERZ weiß nicht viel  :whistle:
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Timo30

  • Gast
Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #7 am: 06. Mai 2013, 08:48:35 »

Dann bin ja kein Einzelfall. Ich war ja auch immer der Meinung Gerichtsakten in Deutschland seien sortiert und geordnet. Aber in meiner Akte, bestehend aus zwei Ordnern, war alles kreuz und quer abgeheftet. Da lässt sich gar nichts nachvollziehen. Ich vertraue auf meinen TH und hoffe er hat in seinem Büro eine bessere Ordnung.
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Nixmehrda

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Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #8 am: 06. Mai 2013, 08:51:12 »

Ich habe auch mal überlegt das Insolvenzgericht zu besuchen und meine Akte mir anzusehen. Habe dann aber darauf verzichtet. Nichts kann dadurch für mich besser werden.
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Prinz Eisenherz

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Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #9 am: 06. Mai 2013, 13:22:06 »

Ja das mit dem Kreuz und Quer das war auch bei mir so.
Nicht das Ihr aber meint, dass Schreibe ich so, weil es hier so schon mal von dir geschrieben wurde.
Am Schluss meiner Einsichtsnahme bekam ich von der Anwesenden Dame noch beim Verlassen des Büros den Hinweiß,dass alle Unterlagen zum Fall beim TH liegen.
Also wenn ich einen genauen Überblick bekommen wolle müsse ich mich diesbezüglich an den TH wenden denn dieser hätte alle Unterlagen zum Fall.

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Der_Alte

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Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #10 am: 06. Mai 2013, 20:39:22 »

Ich verstehe diese Diskussion gerade nicht. Wer schon mal mit Gerichtsakten zu tun hatte, der weiss, dass Gerichte nur eine einzige Sortierung der Akte kennen: Nach Eingangsdatum immer hinten an. Nennt sich übrigens auch Amtsheftung.

Ist nach dem alten preußischen Verwaltungsgrundsatz: Das haben wir schon immer so gemacht. wo kämen wir hin, wenn man das änderte. wohl auch noch in vielen Jahrzehnten noch so zu erleben.

Also nicht wundern, Gerichtsordnung ist eine sehr eigene Ordnung.
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Prinz Eisenherz

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Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #11 am: 07. Mai 2013, 08:01:44 »

Jo das aber war für mich so nicht erkennbar.
Ich muss aber auch zugeben, dass ich nicht die Zeit hatte mir alles genau anzusehen weil die Zeit nicht reichte und ich noch Begleitung hatte.
Allerdings hatte auch ich den Eindruck, dass meine akte beim TH umfangreicher war.
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Der_Alte

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Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #12 am: 07. Mai 2013, 11:11:41 »

Allerdings hatte auch ich den Eindruck, dass meine akte beim TH umfangreicher war.

Auch das ist naturgegeben so, weil der TH nur das ans Gericht weitergibt, was dort auch erforderlich ist.
Die eigentliche Verfahrensakte führt der TH.
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Prinz Eisenherz

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Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #13 am: 07. Mai 2013, 14:24:51 »

 :wink:GENAUHhhhhhhhhhhhhhhhhh.

So is et  :hi:
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Timo30

  • Gast
Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #14 am: 28. Mai 2013, 07:14:00 »

Inzwischen habe ich von meinem TH den Kontostand des Anderkonto und ein "Schlussverzeichnis nach §188 (Quer) erhalten". Zum einen freue ich mich da ich nach den Unterlagen wohl im Februar 2014 alle meine aufgelisteten 5 Gläubiger befriedigt habe, zum anderen bin ich trotzdem etwas besorgt. Zu Beginn des Insolenzverfahrens hatten sich damals noch einige Gläubiger nachgemeldet, so dass es ca. 10 Gläubiger waren. Wie kann es sein das dann trotzdem nur 5 Gläubiger übrig geblieben sind? Kann es sein das sich Gäubiger zurückziehen? Berechtigten Anspruch hatten alle. Kann mir außerdem jemand sagen was der Zusatz "Quer" zum Schlussverzeichnis bedeutet?
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Insokalle

Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #15 am: 28. Mai 2013, 10:03:21 »

Frage 1 ist wieder schwer zu beantworten, zu den Gründen s.o.
Frage 2: Ja, ein Gläubiger kann seine Anmeldung zurücknehmen. Das macht er meist dann, wenn er anderweitig bezahlt wurde (Sicherheiten, Gesamtschuldner usw.).
Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, sich weiter darüber Gedanken zu machen, wenn die Akten schon so chaotisch sind. Für Fehler beim TH oder Gericht können Sie nichts. Betroffene Gläubiger müssen sich an TH oder Gericht wenden.

Frage 3 ist eher banal: Ich vermute, Sie haben einen Ausdruck aus dem Programm winsolvenz erhalten. Der Zusatz quer ist wörtlich zu nehmen und bezeichnet die Art des Ausdrucks, weil Sie ein normalerweise senkrecht gehaltenes Blatt Papier um 90 Grad drehen müssen, um es einfacher lesen zu können. Es hat Querformat.

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Timo30

  • Gast
Re: Ausschüttungsverzeichnis
« Antwort #16 am: 28. Mai 2013, 16:42:12 »

Danke für deine Antworten, Insokalle.

Eigentlich wurden keine Gläubiger anderweitig bezahlt aber Du hast wohl recht, es macht momentan keinen Sinn drüber nachzudenken. Ich halte jetzt die restlichen Monate einfach durch und freue mich wenn dann wenigstens die Pfändung vorbei ist.
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