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Autor Thema: auto  (Gelesen 2659 mal)

Hillulein

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auto
« am: 22. November 2007, 09:21:30 »

Hallo,
befinde mich seid 2 Jahren in der Wohlverhatensperiode. Bin vor 2 Monaten arbeitslos geworden. Jetzt hat mir mein Freund ein neues Auto finanziert . Darf ich dieses Auto haben???Beziehe noch kein Arbeitslosengeld weil ich eine Sperre habe.

        vielen dank
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lucca_m

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Re: auto
« Antwort #1 am: 22. November 2007, 12:45:28 »

Die Erlaubnis ein KFZ zu besitzen, hat weder mit der Wohlverhaltensphase noch mit der zweimonatigen Arbeitslosigkeit zu tun.
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