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Autor Thema: AVmG und ZVK-Umlage  (Gelesen 25519 mal)

Der_Alte

  • Gast
Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #20 am: 03. August 2012, 13:43:44 »

Das kommt auf die Steuerkonstellation an.

Folgendes Beispiel gerechnet: Ehegatte 1 hat 36.000 € Jahreseinkommen, Ehegatte 2 hat 12.000 €. Zu zahlen sind im Jahr ohne Berücksichtigung weiterer Abzüge wie Werbungskosten pp. 5142 € steuern.

Dann ergibt der Lohnsteuervergleich
     

Lohnsteuer nach Steuerkl. III / V
Ehegatte 1  zahlt 2.838,00 €, Ehegatte 2 zahlt 1.254,00 €, macht zusammen 4.092,00 Euro; das führt zu einer Steuernachzahlung von 1035,00 €.

Lohnsteuer nach Steuerkl. V / III
Ehegatte 1  zahlt 9.434,00 €, Ehegatte 2 zahlt 0,00 €, macht zusammen 9.434,00 €; das führt zu einer Steuererstattung von 4.292,00 €.

Lohnsteuer nach Steuerkl. IV / IV
Ehegatte 1  zahlt 5.649,00 €, Ehegatte 2 zahlt 142,00 €, macht zusammen 5.791,00 €; das führt zu einer Steuererstattung von 649,00 €.


Und jetzt dürfen Sie gerne rechnen, ob es sich lohnt, nicht in die Steuerklasse IV / IV zu wechseln. Und als kleiner Bonbon oben drauf: Bei III / V wäre im folgenden Jahr monatlich noch eine Steuervorauszahlung von etwa 100 € zusätzlich zu zahlen
   

   

   

   
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Claus123

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Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #21 am: 03. August 2012, 14:25:42 »

@ Der Alte

Danke für die konstruierten Konstellationen. Ich denke,der Alte weiss wirklich viel-in der Theorie. Die Praxis sieht oft anders aus.
Mein Fall: Ich,Schuldner,Jahreseinkommen:40000 Euro,meine Frau,Jahreseinkommen 0 Euro. Ich habe Steuerklasse 3,sie die Steuerklasse 5.
 Ich führte monatl. 150 Euro pfändbare Beträge an TH ab.Berechnet nach meinem Einkommen in Steuerklasse 3. Nähmen wir die Kombination 4/4,dann verringert sich mein Einkommen um 350 Euro netto monatl. Sicher-ich käme unter die Pfändungsfreugrenze-bräuchte die 150 Euro nicht mehr zu zahlen-habe aber auch 350 Euro weniger.
Ganz einfach,oder zu kompliziert für den Alten?
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Der_Alte

  • Gast
Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #22 am: 03. August 2012, 17:24:15 »

Das ist relativ einfach, weil Sie als Alleinverdiener ohnehin eine ganz andere Konstellation haben. Der Regelfall ist heute aber nicht mehr der Alleinverdiener, sondern das beide Ehepartner zum Familieneinkommen beitragen. Und dann ist die Wahl der Steuerklasse erheblich.

Auch in Ihrem Fall wäre es in der Wohlverhaltensphase ein probates Mittel gewesen. Denn Sie hätten die überzahlten Steuern am Jahresende gepackt wiederbekommen und einen Gewinn gehabt. Einfach gerechnet heißt das, Sie hätten 6767,00 € Steuern gezahlt und wären damit in der Pfändung deutlich nach unten gekommen. Die Steuererstattung würde 3071,00 € betragen, so dass Sie einen Gewinn in Höhe der nicht gezahlten pfändbaren Abzüge gehabt hätten.

Die Ausgangsfrage war, ob man legal sein Netto verkürzen kann, um dadurch weniger pfändbares abführen zu müssen. Und dazu gibt die Beispielrechnung sowohl auf Ihrem Fall als auch auf den fiktiv von mir gerechneten eine Antwort. Ja, eine andere Steuerklassenwahl kann unter Umständen legal zu einer geringeren Pfändung führen.
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uschi_berlin

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Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #23 am: 13. September 2012, 17:15:09 »

Das Thema ist bei mir leider noch nicht abgehakt: am Montag 10.09.2012 war Güteverhandlung (Arbeitsgericht Berlin), die jedoch erfolglos blieb; seitens meines Arbeitgebers bzw. der (ausgelagerten) Personalstelle. Diese ist übrigens die FU-Berlin, falls das mal jemanden interessiert  :lipsrsealed:

Auszug aus dem Gerichtsschreiben:
"Die Güteverhandlung - blieb erfolglos:
Die Beklagtenvertreterin erklärt auf Nachfrage: Bei den Abzügen handelt es sich um Pflichtbeiträge zur VBL. Für den Tarifkreis Ost sind 1% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelt nach dem Umlageverfahren vom Arbeitgeber und je 2% in Kapitaldeckungsverfahren vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Pfändbarkeit der VBL Pflichtbeiträge unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 15.10.2009 - VII ZB 1/09 - durch § 850 e Nr. 1 Satz 1 ZPO ausgeschlossen sein dürfte. Es ist nicht ersichtlich, dass die unterschiedlichen Beitragsverfahren für den Tarifkreis West und dem Tarifkreis Ost hieran etwas ändern.
...
Beschlossen und verkündet
I. Kammertermin wird auf Donnerstag den 13. Dezember 2012... anberaumt."

Die Aussicht auf Erfolg machen die nächsten 3 Monate weitere Wartezeit etwas angenehmer... könnte ich auf die entgangenen Gehaltsbeträge eigentlich auch Zinsen verlangen?  :grin:

Grüsse aus Berlin,
die Uschi
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Insokalle

Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #24 am: 13. September 2012, 19:51:57 »

Klar, wurden doch mit der Klage geltend gemacht oder nicht?
Ansonsten hört es sich anscheinend gut an.
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uschi_berlin

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Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #25 am: 27. Oktober 2012, 19:19:14 »

Ende gut...  :juchu:
Nach knapp 4 Wochen nach der Güteverhandlung hatte die Personalstelle es nun doch eingesehen, dass ihre Chancen schlecht stehen. Sie haben meinen Ins.verwalter angewiesen, die zu viel erhaltene Kohle an mich zurück zu überweisen. Und sie wollen nun wohl endlich das Gehalt richtig berechnen... naja, das vom Oktober war schonmal korrekt. Im Nov. gibts das Weihnachtsgeld - da muss ich auf jeden Fall wieder nachrechnen  :coffee: 

Der Ins.verwalter sandte prompt eine Aufforderung, dass er alle Gehaltszettel des letzten Jahres haben will... na jut. Die hat er zwar schon, aber wenn er unbedingt noch mehr Papiermüll haben will. Die paar Tage/Wochen (wehe!) kann ich nun och noch warten.

Das allerschärfste kam vor kurzem eher zufällig raus: meine Personalsachbearbeiterin pupte sich auf, warum ich da solchen Ärger mache. "von den anderen, die das auch betrifft, beschwert sich keiner...".

Ist schon interessant, dass die Personalstelle wissentlich Kollegen im unklaren lässt, ob die mtl. Gehaltsabrechnung richig ist oder nicht. Habe gleich Kontakt zum Personalrat aufgenommen. Die wollen demnächst eine Infomail an alle unsere Mitarbeiter senden. Wer in der Priv.insolvenz ist kann sich dann gern die Abrechnung prüfen lassen - von mir. Bin ja jetzt Expertin darin  :biggrin:
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Der_Alte

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Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #26 am: 27. Oktober 2012, 22:41:48 »

Bin ja jetzt Expertin darin

Herzlichen Glückwunsch, nicht nur zum Expertenwissen, sondern auch für das Durchhaltevermögen.

Und der Personaltante würde ich freundlich aber bestimmt deutlich machen, dass sie besser einen anderen Job macht. Gehaltsberechnungen scheinen nicht ihre Stärke zu sein.
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paps

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Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #27 am: 28. Oktober 2012, 20:51:02 »

Mit dem Expertenwissen sollte man aber nicht nur Kolleg(inn)en helfen können, die in der Inso sind.
Meines Wissens gibt es wesentlich mehr Lohn-/Gehaltspfändungen außerhalb der Inso.  :wink:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

uschi_berlin

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Re: AVmG und ZVK-Umlage
« Antwort #28 am: 29. Oktober 2012, 11:05:53 »

danke jungs, ohne euch und das forum hier hätte ich vielleicht schon aufgegeben  :thumbup:

und da mein beitrag hier bereits über 12.000 gelesen wurde, scheint's noch mehr im öff. dienst mit diesem problem zu geben. da sag ich nur: immer schön weiter stören  :biggrin:
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