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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Beantragung des Treuhänders bei Gericht, obwohl er vorher andere auskunft gab !!  (Gelesen 2548 mal)

pfpisa

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Moin @ all !!!
Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen ? Bin seit 2008 in der WHP. :wow:
Nun zum Sachverhalt:
Mein Lebenspartner war bei mir bisher als unterhaltspflichtige Person mit beim Pfändungsfreien Betrag gerechnet worden, da er nicht Ausreichend eigenes Einkommen hat.
Nun hat sich der Sachverhalt etwas geändert. Er geht jetzt wieder 50 % Arbeiten und  bekommt ca. 620 Euro Gehalt. ( Mehr geht Gesundheitlich nicht) Und noch Erwerbsunfähigkeitsrente. Z.zt. noch 375 Euro. Welches sich aber noch ändern wird, da er wieder eine Tätigkeit aufgenommen hat. Dieses wird vom Rentenversicherungsträger geprüft. Die bis dahin zuviel gezahlte Rente wird dann ja wieder zurückgefordert. Es kann evtl sein, dass Ihm dann aber noch etwas zusteht. Aber in welche höhe, werden wir ja erst mit dem Bescheitd des Rentenversicherungsträgers erfahren. Evtl. die hälfte, sprich 187 Euro. Aber genau wissen wir es erst mit dem Bescheid.
 Wovon ich den Treuhänder informiert habe. Schriftlich versteht sich.
Da ich nach fast einem Monat keine Reaktion  hatte, habe ich dort Angerufen und mit der Dame die meine Sache bearbeitet gesprochen.
Diese Sagte mir, ich solle mir keine Sorgen machen. Mein Lebenspartner würde weiter als Unterhaltspflichtige Person gelten, da er ja nicht genügend eigenes Einkommen hätte. Mit dem Geld könnte man ja nämlich gerade so leben.
Und jetzt der knaller.
Einen Tag später hat der Treuhänder zum Gericht geschrieben und beantragt: :mad2:
 

"gemäß §§4, 36 InsO i.V.m. §850c, Abs.4 ZPO zu bestimmen, dass der Lebenspartner des Schuldners,H.....; bei der Berechnung des unpfändbaren Teils der Einkünfte des Schuldners unberücksichtigt bleibt."

Aber dem Treuhänder ist auch bekannt, dass das Einkommen ja noch nicht endgültig ist und ja auch wieder zurück gefordert werden kann. Da ja noch nicht Feststeht, ob die Rente weiter gezahlt wird  !!!!
Nun fühle ich mich "sehr verschaukelt" vom Treuhänder :?

Erstmal muss ich dann mit dem Treuhänder reden, was dass soll. Geht aber erst nach dem WE.
Und dann habe ich ja noch die Stellungsnahme Frist vom Gericht.
Aber wie soll ich das da Schreiben?? So dass es auch richtig verstanden wird und kein versehentlicher Falschbeschluss kommt.
Genau so wie hier??
Kann man sonst noch etwas machen?
Und ab wann oder welchem Betrag gilt man nicht mehr als unterhaltspflichtige Person??
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte !!!!

Danke im voraus

 
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paps

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Grundsätzlich gibt es keine starren Einkommensgrenzen für die Berücksichtigung.

Ich denke, dass mit ca.700,- Einkommen die Berücksichtigung ganz entfallen könnt.

Sie sollten die Einnahmen darlegen und die Ausgaben.
Ersichtlich muß sein, was mit dem Einkommen geschieht, und ob es ausreicht, die Hälfte der mtl. gemeinsamen Kosten zu decken.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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pfpisa

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Erstmal vielen Dank !!

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pfpisa

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Moin und hallo !!
Wollte mal einen zwischenbericht geben, wegen der Sache hier, die ich eingestellt habe.

Habe die Tage mit der Rechtspflegerin mal selber gesprochen und den ganzen Sachverhalt dargelegt.
Natürlich auch, Stellung zum Schreiben genommen.(Schriftlich)

Also in unserer Gegend hier ist es so, dass wenn der Partner noch Einkommen hat, darf es 900 Euro nicht übersteigen. Sonst wird er nur noch zur hälfte als Unterhaltspflichtige Person angesehen.
Alles bis zu diesem Betrag, als volle Unterhaltspflichtige Person. :juchu:

Habe mich auch sehr gewundert.
Aber dass entspricht auch der Auskunft, die ich von meiner Sachbearbeiterin beim TH bekommen hatte !!
Und deckt sich mit der Tel.  Auskunft der Rechtspflegerin.

Da war ich erstmal platt !!
Aber hatte recht gehabt.

Nun ist der TH erstmal zur Stellungnahme gebeten.

Denn lt. Auskunft Rentenversicherung bekommt er wie schon geschrieben 187 Euro.

Und das beste an der Sache ist, dass dies durch eine Sachbearbeiterin des TH gekommen ist, die gar nicht für mich zuständig ist !! Und halt anderer Ansicht war. Obwohl es beim TH schon anders besprochen war.
Also Rechtspflegerin darüber informiert.
Und somit, egal ob der TH Stellung nimmt oder den Antrag zurück zieht.
Es bleibt wie es ist !!!
 :wow:

Na dann jetzt mal abwarten was weiter passiert !!!

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pfpisa

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Wieder mal ich.

Bis heute habe ich noch nichts gehört vom Gericht.   :coffee:
Ist das ein gutes Zeichen??
Habe nur Angst dass ich noch Rückzahlungen machen muss.( Von den evtl mehr PFändbaren Beträgen)
Aber eigentlich gilt ja erst was neues, wenn dass Gericht es Beschlossen hat. Oder ??
Soll ich mich bei Gericht mal melden oder besser warten??

Gruß
pfpisa
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Fallera

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Rückwirkend muss m.m. nach nichts bezahlt werden!
Gültig erst wenn Gerichtsbeschluss vorliegt!
Ich würde momentan nichts unternehmen!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

pfpisa

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Danke erstmal !! :cheesy:
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pfpisa

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So haben nun heute den Beschluss vom Gericht bekommen.

Verstehe Ihn aber nicht so ganz.
Beschluss
"...... bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens des Insolvenzschuldners nur teilweise zu berücksichtigen ist.

82% des zwischen der für alle Unterhaltsberechtigten geltenden und der vorgehenden Tabellenstufe zu berechnenden Differenzbetrages sind dem pfändbaren Betrag der für alle Unterhalberechtigten geltenden Tabellenstufe hinzuzurechnen. " :dntknw:

Was bedeutet das genau??
Was geht jetzt weg, was nicht ???
Danke für die hilfe!!!

Gruß
pfpisa
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Der_Alte

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Ich lese das so:

Dein Partner wird nicht mehr als voll anzurechnender Unterhaltsberechtigten gesehen, sondern nur noch vermindert.

Um es plastisch zu machen bei einem angenommenen Nettoeinkommen von 1500 €:

Pfändung ohne unterhaltsberechtigte Person (uP): 360,40 €
Pfändung mit einer uP: 72,05€

Unterschiedsbetrag: 288,35 €
davon 82%: 236,49 €

Diese 236,49 € sind dem Betrag für eine uP zuzurechnen, also 72,05 + 236,49 = 308,54 €.

Dein Partner wird also wegen eigener Einkünfte nur noch anteilig angerechnet.

Für Euer verfügbares Einkommen heißt das:

vorher: Dein Einkommen und 375 € Rente
heute: Dein Einkommen und beim angenommenen Beispiel 498,46 €

also etwa 120 € mehr als vorher.

Ist zwar nicht viel, aber sicher besser als wenn er gar nicht mehr angerechnet würde, dann wären es noch knapp über 50 € weniger.

Ich denke anhand des Beispiels läßt sich der richtige Wert aus der Pfändungstabelle errechnen.
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pfpisa

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Danke erstmal für die Antwort.
Aber sorry. Verstanden habe ich es noch nicht ganz !!
Ich bekomme fast 1739 Euro netto.
Wenn ich es so rechne, wie es gerade beschrieben wurde müsste sich dann der Pfändbare Betrag auf 461,21 Euro belaufen??
Und ohne UP wären das 521 Euro?

Stimmt dass so??
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pfpisa

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Oder ist das so, dass er nur noch zu 82 % als Unterhaltspflichtige Person gilt??

Würde mich echt freuen, wenn da jemand was genaues weis.

Danke Euch im voraus
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Der_Alte

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Ich habe den Betrag auch so errechnet und bin auf 461,16 € pfändbares Einkommen gekommen.

Ergibt dann ein Plus von 158 € gegenüber vorher. Ist doch auch schon hilfreich, oder?

Dein Partner wird nur noch mit 18 % als unterhaltsberechtigt eingestuft, deshalb diese komplizierte Rechnung.
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pfpisa

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Erstmal Danke für die Antwort !!

Na mal schaun was so dann auf meiner nächsten Lohnabrechnung draufsteht.
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