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Autor Thema: Beiträge zur privaten Krankenkasse für die mitversicherte Ehefrau  (Gelesen 2430 mal)

hoopy

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Hallo allerseits,

ich würde mich freuen wenn mir bei dem nachfolgend beschriebenen Sachverhalt
jemand weiterhelfen könnte.


Ausgangslage:
Eröffnung Insolvenzverfahrens am 30.06.2010.
Beschluss über Ankündigung der Restschuldbefreiung am 25.01.2011 und damit Beginn der Wohlverhaltensphase.
Es besteht Unterhaltspflicht für meine Ehefrau.
Ich bin privat krankenversichert und unter dem gleichen Vertrag ist aufgrund der Mitversicherungspflicht meine Ehefrau
mitversichert.

Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Teil meiner Rente von der Deutschen
Rentenversicherung als Drittschulder gepfändet und an den Treuhänder abgeführt.
Für die Ermittlung des pfändungsrelevanten Einkommens wurden lt. § 850e die Beiträge die ich für
die private Krankenversicherung für mich und meine Frau, für die Unterhaltspflicht
besteht in Abzug gebracht. Von dem so verminderten Einkommen ist dann der Pfändungsbetrag lt. Tabelle
ermittelt worden.
Aktuell hat mich jetzt die Deutsche Rentenversicherung angeschrieben und behauptet, dass der Anteil des
Beitrages, den ich für meine Frau entrichte nicht abzugsfähig ist. Der Wortlaut in dem Anschreiben ist:
" Selbst wenn Sie den Beitrag für Ihre Ehefrau mittragen, ist dieser nicht bei der Berechnung des
pfändbaren Betrages zu berücksichtigen, weil dafür stattdessen maßgeblich ist, dass Sie Ihrer Ehefrau
unterhaltspflichtig sind und im Rahmen dieser Unterhaltspflicht ein erhöhter Pfandfreibetrag
bereits berücksichtigt wurde."

Meiner Auffassung nach bezieht sich §850e unter anderem auch auf die Gleichbehandlung der gesetzlich/
privatversicherten, was durch die Forderung der Deutschen Rentenversicherung nicht gewährleistet wäre.

Kann mir jemand weiterhelfen und mir mitteilen wie ich hier weiter vorgehen könnte?
Gespeichert
 

paps

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Re: Beiträge zur privaten Krankenkasse für die mitversicherte Ehefrau
« Antwort #1 am: 18. Februar 2011, 20:56:16 »

m.E. hat die DRV nicht ganz Unrecht, da die Frau ihren KV-Beitrag aus ihrem Unterhalt zu bestreiten hat.

Leider ist es aber nicht immer so einfach.
Wären Sie gesetzlich versichert, käme ja die Familienversicherung in Betracht.

Insofern hilft nur ein Antrag auf Erhöhung (um den KV-Beitrag)der Pfändungsfreigrenze bei Gericht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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