Hallo tomwr,
kann der Gläubiger sich aussuchen, an wen er sich hält. Je nachdem wo es vielversprechender ist...
Genau, da geht es schon los, bei IHM war es vielversprechender, denn ER hatte und hat heute noch feste gesicherte Bezüge und fast doppelt soviel, wie ich jemals verdient habe.
Aber wie gesagt, an IHN konnten sie nicht, wegen dem Urteil, das übrigens auch beinhaltet, dass er keinen Versorgungsausgleich bezahlen muss, aus demselben Grund! (das nur mal nebenbei bemerkt).
Wer hat das gesagt ?
Das hat der Anwalt gesagt, der die Insolvenz in die Wege geleitet hat.
Warum hätte ich Dem nicht glauben sollen?
Normal würde man in der Insolvenzsituation garnicht danach fragen, aber mich hat es interessiert, weil ich in einem kleinen Häuschen wohne, dass ich kaufen könnte, bzw. mittlerweile dafür seit über 6 Jahren Miete bezahle, die durchaus als Mietkauf gelten kann, denn in 2 Jahren wäre der Kaufpreis sogar weit überschritten.
Mein Vermieter hatte es zu einem Superpreis aus einem Nachlass/Todesfall ohne Angehörige erworben und würde es mir auch "überschreiben", wenn meine Inso doch kein Hinderniss ist.
Er hat mir zwar lebenslang Wohnrecht zugesichert, ebenso, dass ich in spätestens 2 Jahren auch keine Miete mehr bezahlen muss und ist auch noch nicht so alt, dass er bald das Zeitliche segnen würde, aber, wie war das?: Man hat schon Pferde vor der Apotheke k..... sehen.
Weiß ich ob seine Family sich an die Abmachung hält, denn im Grundbuch ist es nicht eingetragen, was ja durchaus bindend wäre.
Aber wenn schon was im Grundbuch eingetragen wird, dann könnte er mich ja als Besitzer eintragen lassen, sozusagen mit Mietkauf erworben
und ich müsste nicht mal einen Kredit dafür aufnehmen, ich habs ja quasi schon bezahlt
.
liebe Grüße
Roja