"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Berechnung des Pfändungsanteils  (Gelesen 3082 mal)

Kraxel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Berechnung des Pfändungsanteils
« am: 19. Dezember 2007, 14:07:51 »

Hallo,
wenn der Arbeitgeber den Pfändungsteil (trotz Schreiben vom TH)zu meinen Gunsten falsch berechnet, muß man das anzeigen?
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2007, 14:17:11 »

Hallo Kraxel,

es gibt ja eine Pfändungstabelle wonach sich der AG zu richten hat.
Wenn er dennoch nachweislich falsch berechnet, würde ich das Gespräch mit ihm Suchen und um Korrektur bitten.

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2007, 19:31:06 »

Ich vermute, dass der Th eine unterhaltsberechtigte Person nicht berücksichtigt haben möchte.

Insofern handelt ihr Arbeitgeber korrekt.

Der TH hätte ggf. einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, nicht gegen Sie.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Kraxel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2007, 10:19:35 »

ja richtig aber der Beschluss liegt dem Arbeitgeber vor, nur verstehen kann man dieses Schriftstück schlecht.  Also muss der TH sich mit dem AG auseinandersetzen. Ok, vielen Dank.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2007, 19:49:13 »

Ist es ein Beschluss des Insolvenzgerichtes/Vollstreckungsgerichtes?

Denn nur diese können den Pfändbaren Betrag ändern.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Kraxel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #5 am: 02. Januar 2008, 13:22:58 »

ja.

Und erst mal alles Gute fürs neue Jahr,  auch allen die in dieser Situation stecken.
MfG Kraxel
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz