Als fleißige Leserin wissen Sie ja, dass der TH nicht Ihr Berater ist und nicht zu Auskünften verpflichtet ist. Mit einer Antwort brauchen Sie nicht unbedingt zu rechnen.
1. Nachtragsverteilung ist nicht veranlasst. - Kann diese noch veranlasst werden?
- Ja klar, sagt schon der Begriff an sich.
2. KFZ-Brief wurde bei Eröffnung eingezogen, wurde aber von der Insomasse freigegeben. Brief ist aber noch beim TH. Können wir den jetzt einfordern?
- Unbedingt, hätte schon längst gemacht werden sollen.
3. In der Schlussrechnung, die vorher gekommen ist, steht, dass diese zumindest in Raten gezahlt werden sollen.
- Was, von wem? Stundung der Verfahrenskosten bewilligt? Ggf. bei Gericht nachfragen.
4. Steuererklärung für 2011: wird diese anteilig an den TH gehen? Oder komplett an uns, wenn da was wäre.
- Nach Aufhebung beider Verfahren geht die gesamte Erstattung an die Eheleute. Es sei denn, eine Nachtragsverteilung wird noch angeordnet.
So, nun zu mir. Ich habe nur Schreiben gekriegt: Abschrift der Feststellung sowie den Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung.
1. Es steht drin, Das Gericht verkündet den anliegenden Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren wird nach Verteilung aufgehoben. - Was heißt das? Welche Verteilung ist gemeint?
- Die Verteilung der Masse ist gemeint. Das ist ein Standardsatz. Gab es Masse? Normalerweise werden erst die Verfahrenskosten (Gericht, IV/TH) beglichen.
Ist doch komisch, warum mein Verfahren nicht aufgehoben wurde und meines Mannes schon.
- Wieso? Ihr Verfahren wird doch auch aufgehoben.
Kann es damit zusammen hängen, dass ich nicht arbeite, sondern in Eltnerzeit bin?
- Nein eigentlich nicht
2. Wie sollen wir jetzt mit dem Sparen verfahren? Sparbuch auf mein Mann? ist es ok?
- ganz wie Sie wollen…(ot: trifft aber nicht mein Geschmack)