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Autor Thema: Betriebsrente  (Gelesen 3341 mal)

elga

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Betriebsrente
« am: 14. Juni 2016, 13:07:11 »

hallo, ich bin in der WVP und beziehe seit 2014 eine volle Eu-Rente.Was ich damals nicht wusste, ich habe auch bei Eintritt in die EU-Rente schon den Anspruch einer Betriebsrente eines ehemaligen Arbeitgebers. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob diese Betriebsrente überhaupt gepfändet werden kann? Und wenn ja, weiß ich nicht, ob ich sie überhaupt beantragen soll. Ich werde die ja dann nicht rückwirkend ausgezahlt bekommen, ist ja meine eigene Schuld, die nicht schon vorher beantragt zu haben. Was ist jetzt aber, wenn der TH dann die Pfändungsbeträge so berechnet, als würde ich die Rente seit 2014 bekommen, weil es ja meine eigene Schuld ist, dass ich sie nicht beantragt habe. Sollte ich dann lieber warten bis zur RSB und lieber keine schlafende Hunde wecken?
Es ist keine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Versicherung. Mein AG war ein großer Konzern und zahlt für jedes Arbeitsjahr einen bestimmten Betrag.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2016, 13:10:18 von elga »
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Insokalle

Re: Betriebsrente
« Antwort #1 am: 15. Juni 2016, 18:15:44 »

Betriebsrente hört sich nach pfändbar an.
In der WVP dürfen Sie kein pfändbares Einkommen verheimlichen, sonst droht Versagung der RSB. Also sollten Sie sie beantragen und dem TH mitteilen.
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Wandervogel

Re: Betriebsrente
« Antwort #2 am: 15. Juni 2016, 23:41:11 »

Wo ist denn da die Logik, auf die Betriebsrente zu verzichten, nur weil der TH etwas davon abbekommt. Immerhin verbleibt ja auch ein nicht so kleiner Teil bei dir. Wieviel das ist, kann man der Lohnpfändungstabelle entnehmen. Wenn man die Renten zusammenrechnet, sollte man an die ggf. anfallenden Abzüge (z.B. KV/PV) denken und diese von der Bruttorente herunterrechnen.
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elga

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Re: Betriebsrente
« Antwort #3 am: 16. Juni 2016, 08:59:22 »

Ich habe die ja nicht nicht beantragt, weil der TH da was von abbekommt. Ich habe die nicht beantragt, weil ich nicht wusste, dass mir die während der Eu-Rente auch zusteht. Und nun habe ich Angst, dass er was sagt, weil ich die nicht früher beantragt habe.
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Wandervogel

Re: Betriebsrente
« Antwort #4 am: 16. Juni 2016, 09:16:26 »

Nicht wissen, dass man Anspruch auf eine Rente hat, klingt natürlich erstmal etwas merkwürdig. Aber völlig unglaubwürdig ist es wiederum auch nicht. Insofern wird man nicht unbedingt auf Gläubigerbenachteiligung kommen, vor allem, weil du dich ja auch selbst dadurch geschädigt hast.

Ab jetzt, wo du es weißt, könnte man eine vorsätzliche Gläubigernenachteiligung darin sehen, wenn du die Betriebsrente nicht beantragst, falls durch diese Betriebsrente Abtretungsbeträge für die Gläubiger entstehen würden.

Ich würde die Situation dem TH offenlegen und zwar genau mit dem Hinweis, du habest erst jetzt erfahren, dass die Betriebsrente auch bei Erwerbsminderung bzw. unfähigkeit gezahlt wird. Und dann erzähl ihm, dass du dich schon schwarz geärgert hast, weil vor allem dir, aber auch den Gläubigern soviel Geld durch die Lappen gegangen ist.
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waldi

Re: Betriebsrente
« Antwort #5 am: 16. Juni 2016, 09:34:51 »

Wobei der erste Schritt - meiner Meinung nach - darin liegen sollte, die Betriebsrente umgehend zu beantragen.
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