Nein, Sie sind nicht ’doof’, Sie sehen sich allerdings etwas ziemlich stark dem Druck einer enormen Erwartungshaltung ausgesetzt, weil am kommenden Samstag die Laufzeit Ihrer Insolvenz abgeläutet werden soll.
Zwischenzeitlich wissen wir ja, dass auch Ihr Mann in Insolvenz ist. Ob seine Zeit allerdings auch am Samstag abläuft, haben Sie bislang noch nicht geschrieben.
Für weitere Einschätzungen Ihrer Lage ist natürlich wichtig: sprechen Sie von Ihrer Insolvenz bzw. Ihrem Stundungsantrag und sprechen Sie von Ihrem Einkommen oder jeweils dem Ihres Mannes?
Unklar ist mir auch, wieso Sie so gesteigerten Wert darauf legen, ob Ihre Rentenkasse zeitnah über das Ende der Insolvenz informiert wird. Bei 450€ Rente gibt’s da ohnehin nichts zu pfänden.
Oder meinten Sie auch hier die Rentenkasse Ihres Mannes?
Aus eigener jüngster Erfahrung weiß ich, dass öffentliche Geldgeber nicht automatisch nach Ablauf der Abtretungserklärung den Einbehalt pfändbarer Beträge einstellen. Da lohnt es sich also, sobald der schriftliche Bescheid vom Amtsgericht eingetroffen ist, diese in Kopie an die Rentenanstalt zu senden.
Aber bis dahin dauert’s ja noch ein paar Wochen.
Möglicherweise behält die Rentenanstalt also einen Monat zu lange Geld Ihres Mannes ein. Das dann an den Treuhänder gezahlte Geld kommt dann allerdings wieder zurück an den Rententräger, weil mittlerweile (im Normalfalle) das Treuhandkonto geschlossen ist. Und dann wird’s irgendwann an Sie nachträglich überwiesen.
Das Geld ist also für Sie bzw. Ihren Mann keinesfalls verloren. Es kann aber halt sein, dass es zunächst mal ein wenig von Konto zu Konto hin- und hergeschickt wird. Also kalkulieren Sie am besten mal vorläufig nur dem Geld, wie Sie es in Vergangenheit auch zur Verfügung hatten.
Das mag grade zur Weihnachtszeit (und vielleicht deshalb auch Ihre Aufregung) etwas unpassend kommen, Aber Sie sind ja beide Rentner und also flexibel, und da feiern Sie mit Ihren Angehörigen vielleicht im Neuen Jahr ein anderes, ganz besonderes Fest.