Hallo,
ich befinde mich seit Juni 2012 in der WVP und muss mich nun nach einem neuen Arbeitsplatz umschauen, da Ende Juli mein jetziger Arbeitsvertrag endet. In diesem Zusammenhang beschäftigt mich die Frage, wie weise ich mein Bemühen "prozesssicher" nach?
Schicke ich z.B. direkt über eine Firmenhomepage meine Unterlagen per Upload habe ich nicht wirklich einen Nachweis, dass ich das getan habe. Mache ich dann einen Screenshot? Rufe ich an, weil das vom Unternehmen gewünscht ist, habe ich nicht einen sicheren Nachweis, dass ich dies getan habe. Telefonrechung mit Einzelnachweis? Bewerbe ich mich über Jobbörsen, entsteht das gleiche Problem. Die Option "Direkt bewerben" heißt Upload der Unterlagen ohne direkten Nachweis. Dies muss ich doch aber im Zweifelsfall meinem TH oder auch den Gläubigern nachweisen, wenn es von Nöten sein sollte. "Früher" waren Papierbewerbungen per Einschreiben der sicherste Nachweis. Heute gehen die Firmen mit der Zeit und alles läuft online und papierlos. Auch sehe ich sehr oft den Hinweis "Wenn Sie als Kandidat in Frage kommen, kontaktieren wir Sie. Ansonsten haben Sie Verständnis, dass wir nicht von uns hören lassen..." (sinngemäß). Wie weise ich das nach, dass ich verschickt habe, aber keine direkte Absage bekommen habe?
Ich hoffe ihr versteht, worauf ich hinaus will und habt Tipps und/oder Erfahrungen, wie das zu handhaben ist.
Und auch in diesem Zusammenhang die Frage: wie viele Bewerbungen muss man denn nachweisen, damit ein Gläubiger nicht mit einem Versagensantrag kommt? Es steht selbstverständlich außer Frage, dass ich mich redlich um einen neuen Job bemühe werde, aber es wäre hilfreich, ein paar Richtlinien diesbezüglich zu haben. Gibt es dazu konkrete Urteile, was aktuell im Insolvenzverfahren als ausreichend empfunden wird?