Gestern, 19,03,2011, kam ein Schreiben vom Amtsgericht.
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau: ich
Treuhänder: blubb
wird das Insolvenzverfahren nach Abhaltung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und rechtskräftiger Restschuldenbefreiung aufgehoben. Eine Masse war nicht zu verteilen.
Gründe:
In dem Insolvenzverfahren über das Schuldnervermögen wurder Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Zu dem Treuhänderschlussbericht und Schlussverzeichnis und dem Schuldnerantrag auf Erteilung von Restschuldenbefreiung hat das Gericht die Insolvenzgläuber/innen angehört unter Setzung einer Ausschlussfrist bis zum 25,10,2010. Einwendungen und Versagensgründe wurden nicht geltend gemacht. Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldenbefreiung ist zwischenzweitlich rechtskräftig. Eine die Kosten des Verfahrens deckende verwertbare Masse gab es nach dem Treuhänderbericht nicht. Aus den genannten Gründen war das Verfahren aufzuheben
Aufgrund der Verfahrenskostenstundung erfolg eine Prüfung der Geltendmachung des Betrages gemäß § 4 a III Ziff. 1 InsO bis auf Weiteres im Rahmen der Treuhänderberichte in der W-Phase.
(Kostenrechung lag gleich mit bei.)
----
Anfang November, 2.11.10 um genau zu sein, bekam ich schon mal einen Beschluss in dem stand, das ich RSB erlange, wenn ich alle Obliegenheiten erfülle.
Das der Treuhänder weiterhin für ich zuständig ist.
Das dem Antrag auf Stundung der Kosten bezüglich der W-Phase und Restschuldenbefreiungsverfahrens auch entsprochen wird.
Etwas wegen meiner Mietkaution.
Vergütung des Treuhänders, Festsetzung dessen quasi.
Gründe: O-T Es war daher wie teniert zu entscheiden auf der Grundlage von § 291 InsO.
Meine Frage: Was hat mir das Gericht gestern zugeschickt? Was bedeutet das?
LG
Honigteufel