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Autor Thema: Mietkautionserstattung  (Gelesen 2098 mal)

ickebins

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Mietkautionserstattung
« am: 24. Mai 2012, 12:12:22 »

Habe gerade festgestellt, dass ich doch schon in der WVP bin! :juchu:
Mir fehlt nur der Beschluss, habe gerade mit dem Rechtspfleger telefoniert, er wird mir nochmal zugestellt.... :biggrin:
(ich sollte öfter im Inet abgleichen...)

Habe aber schon wieder eine Frage.....
Ich musste aus dienstlichen Gründen meines Mannes letztes Jahr umziehen. Mietverhältnis endete im September, da war ich noch im IV.
Aufgehoben wurde das IV Anfang Januar, Beschluss lt. Inet auch im Januar und erst im Februar wurde die Mietkaution abgerechnet.
Mein Mann, der ja schon seit 2010 in der WVP ist, hat seinen Anteil der Kaution auch erhalten, mein Anteil jedoch schlummert noch beim Vermieter, soweit ich weiß. Mein TH hatte noch während des lfd. Mietverhältnisses um "Auskehrung der Kaution" gebeten, jedoch ist ja zwischenzeitlich das IV aufgehoben worden.
Wem steht denn jetzt die Kaution zu?
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horst69

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Re: Mietkautionserstattung
« Antwort #1 am: 24. Mai 2012, 17:30:13 »

Meiner Meinung nach Ihnen!
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paps

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Re: Mietkautionserstattung
« Antwort #2 am: 24. Mai 2012, 20:27:59 »

Meiner Meinung nach der Masse.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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