Der Vertrag wurde vorher abgeschlossen.
Im Insolvenzratgeber habe ich nun folgenden Satz gefunden:
"Auch kann ein Gläubiger, dessen Forderung sich gegen das freie, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners richtet, nicht mit Schulden gegenüber der Insolvenzmasse aufrechnen. In diesen Fällen würde der Gläubiger nämlich wesentlich vorteilhafter stehen als ohne das Insolvenzverfahren." Und genau das ist ja nun mein eigentliches Problem, würde die LBS sich nicht mit der Aufrechnung besser gegenüber den anderen Gläubigern stellen? Und müßte nicht jetzt der gekündigte Bausparvertrag dann eher an den TH gehen wegen einer Nachverteilung?
Es ist nunmal so, dass wir die LBS so wie die Sachlage jetzt aussieht überhaupt nicht in die Gläubigerliste hätten aufnehmen müssen. Hätten wir bei Abschuß des neuen Bausparvertrages ein Schreiben bekommen, dass bei Fälligkeit oder Kündigung des Vertrages aufgerechnet wird, wäre die Sachlage ganz anders gewesen. Meine Denkweise geht ja bisher: Die LBS bekommt den Quotenanteil während der Wohlverhaltensphase. Wenn der Beschluß vom Gericht kommt, hat die LBS keine Ansprüche mehr?! Oder wäre das auch falsch, dürfte sie auch kassieren, wenn wir den Beschluß abgewartet hätten?
Grundsätlich gilt für mich natürlich, dass in den 6 Jahren alles von unserer Seite getan wird, dass die Gläubiger zufrieden sind, wir sind nicht in die Insolvenz geraten, weil wir teuer Autos, Reisen oder sonstwas gekauft haben, sonder wegen der Insolvenz unseres kleinen Handwerkbetriebs. Es soll um Gottes Willen nicht so rüberkommen, als ob ich mich vor irgendwas drücken will, aber es muß doch auch irgendwann mal Schluß sein. Und ich dachte, nach der Inso wäre es ein Neuanfang.........
Tut mir leid, dass ich euch so nerve, aber wie schon gesagt, die Sachbearbeiterin unseres TH gibt uns keine Auskünfte mehr.