Anbei eine Abschrift eines Briefes, am Ende ein paar Fragen:
Amtsgericht XXX
Insolvenzgericht
Geschäftsnummer 10 IN XXX/XX
Beschluß
In dem Restschuldbefreiungsverfahren
desXXXX XXXX, geb. XXXX, XXXXX X, 65XXX XXXXXX
ehemaliger Gesellschafter Fa. XXXX-Bau GbR,
Treuhänder : Rechtsanwalt U. M XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Dem Schuldner wird gemäß § 300 InsO Restschuldbefreiung erteilt.
Die laufzeit der Abtretungserklärung endete am 24.10.2008. Das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit der Rechtskraft dieser Entscheidung
Gründe:
Dem Schuldner ist Antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erteilen. Es sind keine Gründe für eine Verletzung von Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode bekannt geworden und kein ANtrag auf Versagen der Restschuldbefreiung gestellt worden.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in §302 InsO aufgeführten Forderungen.
XXXXX
Rechtspflegerin
Ausgefertigt mit Stempel
Dann eine Aufstellung von Summen als Vergütung für dem Treuhänder. Am Ende eine Restvergütung i.H.v. ~ 200 Eur.
Text weiter:
Dem Treuhänder wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Masse zu entnehmen.
JETZT DIE FRAGEN
1. Was bedeutet dieser Brief für mich, ist die Insolvenz jetzt rum?
2. Es gibt, wie ich während wohlverhaltensperiode feststellen musste, Gläubiger aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung, die ich nicht in die Gläubigerliste aufgenommen habe, weil ich nichts von ihnen wusste. Die Insolvenz wurde öffentlich bekannt gemacht (sogar meine Nachbarn haben mich angesprochen, da sie es in der Zeitung gelesen haben) Können diese jetzt ihre Forderungen geltend machen.
3. Welche Forderungen sind nach §302 ausgenommen?
4. Muss ich die Restvergütung jetzt noch zahlen?
5. Was ist mit Schufaeinträgen
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Ich würde gerne mal zur Feier, wenn es endlich rum ist, eine Pizza bestellen mit meiner Familie. Wann darf ich