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Autor Thema: Brief vom TH  (Gelesen 2654 mal)

benny0123

  • Jungspund
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  • Beiträge: 88
Brief vom TH
« am: 19. Oktober 2013, 10:50:40 »

Hallo

in dem Brief steht drin das nach §850 c IV ZPO meine frau als nicht underhalsberechtigt person berücksicht werden soll

bin in 6 monaten fertig was soll der qutsch ???? :shock:
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waldi

Re: Brief vom TH
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2013, 12:37:33 »

Die Berücksichtigung bzw. Nicht-Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen ist unabhängig vom angekündigtem Datum der Restschuldbefreiung und bezieht sich ausschließlich auf die Höhe des Einkommens dieser Person.

Die Entscheidung hierüber fällt allerdings im Normalfalle das Gericht, nicht der TH.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2013, 12:39:12 von waldi »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Brief vom TH
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2013, 15:30:28 »

Wenn es kein Gerichtsbeschluss ist, sondern nur ein Schreiben des Treuhänders, dann hat es keine Wirkung. Allerdings könnte es auch sein, dass der TH dem Arbeitgeber ein gleichartiges Schreiben übersandt hat und der Arbeitgeber mangels Rechtskenntnis die Berechnung des pfändbaren Einkommen entsprechend dem Schreiben vornimmt. Ich würde deshalb in geeigneter Form dem Arbeitgeber mitteilen, dass das Schreiben des Treuhänders unbeachtlicht ist, es dafür eines Gerichtsbeschlusses bedürfte und bis zur Vorlage desselben der Arbeitgeber die Ehefrau weiter zu berücksichtigen hat.

Den Treuhänder würde ich nicht anschreiben, der kommt vielleicht nur auf den Gedanken doch noch einen Gerichtsbeschluss zu erwirken.
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tomwr

Re: Brief vom TH
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2013, 19:09:05 »

bin in 6 monaten fertig was soll der qutsch ???? :shock:

Sei froh, dass er erst jetzt mit dem Quatsch kommt.  :wink:
Zum Glück geht das nicht rückwirkend für bereits bezahlte Arbeitsentgelte.

Ob der TH nicht zeitgleich beim Insolvenzgericht bereits einen entsprechenden Antrag gestellt hat, muss sich aus dem Informationsschreiben an den Schuldner nicht zwangsläufig ergeben. Das zulässige Verfahren sollte mittlerweile eigentlich jedem TH bekannt sein, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
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