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Autor Thema: Die sogenannte Durchhalteprämie  (Gelesen 2581 mal)

Anton43

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Die sogenannte Durchhalteprämie
« am: 06. April 2010, 18:18:30 »

Hallo!

Ich befinde mich im 5.Jahr der PI nach Aufhebung,diese war am 18.01.2006,meine Frage wäre,muss ich diese sogenannte Durchhalteprämie beantragen oder wie läuft das?TH-Kosten sind bezahlt das habe ich schriftlich,Gerichtskosten bin ich mir nicht sicher,da ich schon lange keine Unterlagen mehr vom TH erhalte.Auf jeden Fall habe ich schon mehr als die Hälfte meiner Schulden zurückgezahlt.Vielleicht kann mir jemand helfen.

LG Anton
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rookie

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Re: Die sogenannte Durchhalteprämie
« Antwort #1 am: 06. April 2010, 18:23:07 »

Im 5. Jahr gibts es 10% und im 6.Jahr 15% von der gepfändeten Summe... :coffee:

Ihr Th sollte dies automatisch berücksichtigen....falls nicht, nachfragen
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bemeyno

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Re: Die sogenannte Durchhalteprämie
« Antwort #2 am: 06. April 2010, 20:23:15 »

und was ist, wenn man erst im 5ten Jahr soviel verdient, dass ein pfändbarer Betrag anfällt.......

einen supersonnigen Abend noch

bemeyno
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