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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: diskussion um ratenhöhe bei abzahlung rückständiger pfändbarer anteile  (Gelesen 4256 mal)

Momo72


hallo foris
erstmal zur erklärung
mein mann ist in der PI. seit april dieses jahres in der WVP.
während des eröffnetes verfahrens wurde bei einem ehemaligen AG die pfändbaren anteile nicht korrekt abgeführt an den TH, deswegen wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet. es handelt sich um eine summe von ca 1100 euro. erst verlangte der TH wir sollten ihm das geld sofort komplett zahlen. wir haben ihm geschreiben das würden wir nicht können (da wir es nicht haben) und ihm eine ratenzahlung von monatlich 60 euro angeboten. darauf kam ein brief in dem er eine rate von monatl 100 euro verlangte. mein mann hat also dort angerufen um ihm zu sagen das wir 100 euro im momant nicht leisten können. während des gespräches ergab es sich auch das diese situation nur entstanden ist weil der TH den ehemaligen AG meines mannes erst angeschrieben hat als das arbeitsverhältnis schon wieder beendet war. der TH behauptet natürlich wir hätte ihm die adresse des neuen AG nicht mitgeteil, was quatsch ist, denn in meinen unterlagen hier habe ich den brief in dem wir ihn diese mitgeteil haben und außerdem hatte er ja die abrechnungen.
also beim telefonat meinte er wegen der höhe der rate sollten wir doch eine aufstellung schreiben was wir für einnahmen und ausgaben haben. das haben wir gemacht und ihm zugeschickt. aus dieser auflistung geht deutlich hervor das wir im momat genau 90 euro übrig haben!
nun haben wir heute einen brief von ihm bekommen in dem er schreibt das hier eine rate von 150 euro angemessen wäre!!! er begründet das damit das viele ausgaben auf meinen namen laufen. zb den kredit der ja auf meinen namen läuft (auf beide ging ja nicht wegen den schufaeinträgen von meinem mann) dann die unterhaltskosten des autos, das meins ist. der strom zb läuft auch auf meinen namen ebenso also die ratenabzahlungn von der nachzahlung vom letzten jahr ( 500 euro  :fuchsteufelswild: ) er schreibt also das MEINE ausgaben ihn da nicht weiter interessieren und mein mann ja dann genug geld zur verfügung hat um die 150 euro zu leisten.
ist denn das so korrekt? ich mein diese ganzen ausgaben haben wir hier GEMEINSAM in dem haushalt!! warum wollte er denn eine gemeinsame einnahmen/ausgaben auflistung wenn er meine ausgaben dann als nichtig erklärt?

außerdem möchte ich noch wissen ob er definitiv wirklich eine ratenhöhe vorschreiben kann? was würde passieren wenn er verlangt das wir die 150 euro monatl leisten und wir zahlen im monat immer nur 60 euro? wäre das ein grund für das versagen der restschuldbefreiung?
sorry das es so lang geworden ist
« Letzte Änderung: 21. Juni 2014, 00:22:35 von Momo72 »
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waldi


Nunja, wenn Ihr mit dem TH nicht zu Potte kommt, dann bleibt m.M.n. nur noch der Weg, sich an den Rechtspfleger bei Gericht zu wenden, um hier vielleicht eine gütige Einigung zu finden.

Allerdings - pardon, dass ich das so offen sage - habe ich den Eindruck, dass die Insolvenz des Mannes wohl nicht ganz den eigentlichen Sinn erzielt hat: nämlich ein besseres Haushalten mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Da wurde ein Auto auf Kredit angeschafft. Sind es nicht meist derlei Kredite, die einen letztendlich in die Schuldenfalle und dann in die Insolvenz führen?
Zudem wurden die Stromkosten nicht beglichen, was auf der Prioriätenliste doch eigentlich ganz weit oben stehen sollte.

Und das, obwohl über einen gewissen Zeitraum wesentlich mehr Geld ins Haus kam, als eigentlich rechtens war.

Diese rund 1.100,-€ sind ja irgendwie auch ein Kredit, den Ihr abzahlen müsst. Die dritte Ratenzahlung also, die Ihr am Bein habt.

Dies sollte Euch sehr nachdenklich stimmen.
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Momo72


also.. ich möchte jetzt hier nicht unhöflich werden ich finde es ziemlich frech ohne irgendwelches wissen so ein (entschuldigung) mist zu schreiben!!
ließ bitte was unten steht GENAU durch!! nirgendwo steht das wir unsere stormrechnung nicht gezahlt hätten!!! hier ist die rede von einer nachzahlung. das ist ja nun was ganz anderes! wir mußten vom letzten jahr 500 euro an eon nachzahlen!
ich kann auch nirgenwo finden das in meinem posting steht das unser auto durch den kredit finanziert wurde. unser bzw mein auto ist bezahlt und hat mit dem kredit nicht das geringste zu tun.

für den rat das wir uns an den rechtspfleger bei gericht wenden können danke ich dir. der rest des posting ist allerdings mehr als überflüssig und empfinde ich persönlich als beleidigend
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bullirider

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Hallo Momo,
Auf meinen Abrechnungen stand immer drauf: Insolvenzpfändung Summe X. Da hättet Ihr doch reagieren müssen,wenn nichts abgeführt wird.
Letztendlich ist der Schuldner für die Abtretungen verantwortlich.
Ich würde jedoch beim Gericht nachfragen, welche Ratenhöhe Ihr dem Treuhänder zurückbezahlt.
Bei mir war es umgekehrt, mir wurde zuviel einbehalten, welches ich mir aber zurückholen konnte.
Auch Ihr werdet diesen Abschnitt der Lebenserfahrung schaffen. Ich wünsche Euch alles Gute und Durchhaltevermögen.
Grüße aus dem wilden Süden
Garry
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waldi


Okay, Momo, den Kredit mit dem PKW in Verbindung zu bringen, war wohl ein Lesefehler. (Wäre vielleicht bei angewandter Groß-/Kleinschreibung nicht passiert.)

Und da ich nunmal in Ungnade gefallen bin, hier noch ein Wort bzw. Rat zu der erwähnten "ratenabzahlungn" für Strom:

Ich kann nicht verstehen, wie man sich grade in einem Haushalt, wo der Gürtel straff sitzt, so unvoreingenommen von der Jahresablesung überraschen lässt.
Dabei ist es doch relativ einfach, ein- oder zweimal im Monat den Stromzähler abzulesen, und bei erkennbarem Mehrverbrauch die Vorauszahlung zu erhöhen oder ein Senken des Stromverbrauchs zu versuchen.

Ich persönlich sehe solche Ratschläge nicht als überflüssig an; sie können, wenn sie angewandt werden, hier & da einen Hilferuf in diesem Forum ersparen.

Wenn dies allerdings als 'beleidigend' empfunden wird, dann ist dies erstens nicht von mir beabsichtigt; und zweitens, naja, irgendwie 'Perlen vor die Säue geschmissen'.


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Momo72


@bullirider
sebstverständlich ist uns damals aufgefallen das keine anteile an den TH abgeführt wurden. mein mann hat damals erst dreimal mit der abteilung telefoniert die die abechnungen erstellt. dort wurde uns versichert alles würde richtig berechnet. dazu muß man sagen das wir damals noch ein dreipersonenhaushalt waren und mein mann ein kind auf der steuerkarte hatte. allerdings ist das seine stieftochter. wir sind der abrechnungsstelle also so lange auf den wecker gegangen das wir irgendwann an die rechtsabteilung der firma weitergereicht wurden. auch hier wurde uns gesagt das wäre so alles korrekt, auch mit dem ausdrücklichen hinweis das es sich hier um "nur" eine stieftochter handelt.

also sind wir natürlich davon ausgegangen das diese leute wissen wovon sie reden.

naja das kind ist nun mal in den brunnen gefallen und es ist ja auch nicht so das wir das geld nicht zurückzahlen wollen. im gegenteil, nur verstehe ich ehrlich gesagt nicht warum der TH so sehr darauf erpicht ist die rate so hoch anzusetzen.

also die nächste anlaufstelle wird also das gericht jetzt für uns sein
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ThoFa

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Hallo,

@Waldi in einer öffentlichen SB groß geworden? :gruebel:

@ Momo
Zuforderst ist der Arbeitgeber für die richtige Abführung verantwortlich.

Letztendlich kommt es auch darauf an, ob es für Ihren Mann tatsächlich erkennbar war, dass der Betrag falsch berechnet wurde. Dem war ja offenbar so. Nun müsste man nachweisen, dass man den Arbeitgeber mehrmals darauf hingewiesen hat. Allerdings hätte man wohl auch den Insolvenzverwwalter informieren müssen (§290 (5) InsO).
ABER, wichtig ist zu wissen, dass man sich nun keine Angst machen lassen darf bezüglich einer etwaigen Versagung der Restschuldbefreiung, diese ist nicht mehr möglich, da eine Versagung mit Bezug auf §290 InsO (noch) nur im laufenden Insolvenzverfahren möglich ist.

Über die Nachtragsverteilung muss ich nochmal nachdenken.

MfG

ThoFa






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Momo72


@ThoFa

wir haben den AG nur telefonisch drauf aufmerksam gemacht. das dumme ist das man das natürlich jetzt nicht mehr nachweisen kann. außer das ich halt bei allen gesprächen (außer einem) mit dabei war. aber ich glaub das hat nicht viel gewicht oder? dort in der firma wird sich kaum jemand an die gespräche erinnern. das ist ja auch schon eine ganze weile her. naja den TH informieren, er hatte doch die abrechnungen. wir waren eigentich immer der meinung das wir jeden monat dort die abrechnungen hinschicken damit er das kontrollieren kann bzw seine mitarbeiten. nun frag ich mich ob dort je ein blick drauf geworfen wurde, denn aufgefallen ist es erst als der TH seinen schlußbericht bei gericht eingereicht hat. ihm selber ist es gar nicht aufgefallen.

ganz ehrlich geht es uns auch im prinzip gar nicht drum wer hier schuld war. mein mann ist ja in der inso um seine schulden loszuwerden und um irgendwann mal wieder ein "normales" leben zu führen. tatsache ist das geld steht den schuldnern zu und sie sollen es ja auch bekommen, was uns nur so schwierigkeiten macht ist die tatsache das der TH eine rate von uns fordert die wir nicht leisten können. evtl würden wir es irgendwie hinkriegen im 9 monate 150 euro im momat zu geben. aber dann würden andere rechnungen evtl auf der strecke bleiben. ich würde zb das ganze jahr lang kein geld für die autosteuer zurücklegen können. wo soll ich dann anfang nächsten jahres 120 euro nehmen um die zu zahlen? es kann ja nicht sein das nur wegen dem starrsinn des TH unsere ganze finanzplanung hier total in wanken gerät und wir aus jeden monat mit dem minus rausgehen. DAS wäre ja wohl nicht was hier bezweckt wird

das die RSB hier deswegen nicht versagt werden kann ist sicher? es können doch auch noch immer schuldner einen antrag auf versagung stellen oder nicht?

ich bin echt am ende. das macht mich fertig
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waldi


Nein - ich bin nicht in einer öffentlichen SB groß geworden. Genauso, wie der TH nicht der Herrgott ist, welcher selbstherrlich eine Rate festlegen kann.

Wie wäre es also, wenn halt einfach ab sofort die wohl möglichen 150Euro überwiesen würden? Nur mal so, als Vorschlag.
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Der_Alte

  • Gast

@ThoFa

wir haben den AG nur telefonisch drauf aufmerksam gemacht. das dumme ist das man das natürlich jetzt nicht mehr nachweisen kann. außer das ich halt bei allen gesprächen (außer einem) mit dabei war. aber ich glaub das hat nicht viel gewicht oder? dort in der firma wird sich kaum jemand an die gespräche erinnern. das ist ja auch schon eine ganze weile her. naja den TH informieren, er hatte doch die abrechnungen. wir waren eigentich immer der meinung das wir jeden monat dort die abrechnungen hinschicken damit er das kontrollieren kann bzw seine mitarbeiten. nun frag ich mich ob dort je ein blick drauf geworfen wurde, denn aufgefallen ist es erst als der TH seinen schlußbericht bei gericht eingereicht hat. ihm selber ist es gar nicht aufgefallen.

ganz ehrlich geht es uns auch im prinzip gar nicht drum wer hier schuld war. mein mann ist ja in der inso um seine schulden loszuwerden und um irgendwann mal wieder ein "normales" leben zu führen. tatsache ist das geld steht den schuldnern zu und sie sollen es ja auch bekommen, was uns nur so schwierigkeiten macht ist die tatsache das der TH eine rate von uns fordert die wir nicht leisten können. evtl würden wir es irgendwie hinkriegen im 9 monate 150 euro im momat zu geben. aber dann würden andere rechnungen evtl auf der strecke bleiben. ich würde zb das ganze jahr lang kein geld für die autosteuer zurücklegen können. wo soll ich dann anfang nächsten jahres 120 euro nehmen um die zu zahlen? es kann ja nicht sein das nur wegen dem starrsinn des TH unsere ganze finanzplanung hier total in wanken gerät und wir aus jeden monat mit dem minus rausgehen. DAS wäre ja wohl nicht was hier bezweckt wird

das die RSB hier deswegen nicht versagt werden kann ist sicher? es können doch auch noch immer schuldner einen antrag auf versagung stellen oder nicht?

ich bin echt am ende. das macht mich fertig

Die Schuldner können gar nicht, sondern nur die Gläubiger. Und wie ThoFa schrieb, ist ein Versagensantrag nach § 290 InsO nach Aufhebung des Verfahrens nicht mehr möglich. Der TH kann euch auch nichts und dem Gericht ist es egal. Die Zahlung muss nur bis zum Ende der WVP vollständig eingegangen sein und das dürfte bei 1100 € in den nächsten Jahren wohl machbar sein.
Diskutiert nicht lange mit dem TH, sondern überweist das, wass ihr könnt, auf das Treuhandkonto und fertig.
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Momo72


@der alte
ja da hab ich was verdreht. ich meinte das geld steht den gläubigern zu

was den rest angeht: danke für die antwort. klar die 1100 euro in den restlichen 3 jahren abzuzahlen das ist selbstverständlich möglich. dann werden wir ab sofort mit der schreiberei mit dem TH aufhören was das thema betrifft. er bekommt jetzt noch eine nachhricht das wir die 150 euro wie gesagt nicht leisten können und er regelmäßig abzahlungen auf das konto bekommt
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Momo72

Re: diskussion um ratenhöhe bei abzahlung rückständiger pfändbarer anteile
« Antwort #11 am: 15. September 2014, 01:38:27 »

so hier nochmal eine neue entwicklung in dieser angelegenheit. wir haben in den letzten monaten nur eine uns mögliche rate überwiesen nicht die vom TH 150 euro.

nun hatten wir am freitag ein brief im postkasten vom TH das er das gericht benachrichtigt hätte über unsere "eigenmächtige" abänderung der rate.

wie ist das nun am besten weiter zu handhaben. ich weiß ja nun gar nicht was er genau in dem brief ans gericht geschrieben hat. würde es sinn machen unsererseits schon mal vorsichtshalber unsere sicht der dinge dem gericht mitzuteilen? tatsache ist ja nun das der TH seine forderung auf eine so hohe rate damit begründet das unsere laufenden kosten hier (strom, telefon, versicherungen etc) alle auf meinen namen laufen und nicht auf den namen meines mannes. mein man als seiner ausführung nach genug geld hätte um die rate zu zahlen. trotzdem auch wenn die laufenden kosten auf meinen namen laufen bezahlen wir hier natürlich alles gemeinsam. wenn wir im monat die geforderte rate zahlen würden wir den haushalt also neu verschulden. das kann ja nicht sinn und zweck der sache sein. frage ist nur ob das gericht das nicht genauso sieht wie der TH. das ich weil die sachen auf meinen namen laufen auch ich bezahlen soll und mein mann genug geld hat
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eidechse

Re: diskussion um ratenhöhe bei abzahlung rückständiger pfändbarer anteile
« Antwort #12 am: 15. September 2014, 11:08:00 »

Ich wüsste nicht, was das Gericht hier konkret machen sollte. Die einzige Idee die ich habe, wäre das Widerrufen der evtl. erteilten Stundung für die WVP. Das ist in der WVP aber im Vergleich zum Insolvenzverfahren das geringere übel. Wenn nicht die Vergütung des TH sowieso durch eingehende Pfandbeträge gedeckt ist, fallen jährlich maximal 119,00 € an und das dürfte einigermaßen handhabbar sein.

Eine sachliche Klarstellung des Sachverhaltes gegenüber dem Insolvenzgericht schadet allerdings auch nicht.
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Momo72


hallo
also bei der diskussion um die ratenhöhe geht es nun schon in die nächste runde. der TH hat nun das gericht angeschrieben gehabt, er hatte uns das ja mitgeteilt. wir haben also auch einen brief ans gericht geschrieben.

also in dem schreiben vom gericht steht:
"den ausführungen des TH kann von hier nur zugestimmt werden. in ihrem eigenen interesse und zur vermeidung eines antrags eines gläubigers auf versagung der restschuldbefreiung sollten sie auch nach hiesiger auffassung sämtliche ihnen zumutbare anstrengungen unternehmen, die zu unrecht einbehaltenen pfändbaren beiträge möglichst früh an die masse zuzuführen, in jedem fall jedoch spätestens bis zum tag zeitpunkt der erteilung der restschuldbefreiung"
der TH hat in seinem Brief eindeutig geschrieben das mein mann nicht GEWILLT ist diesen rückstand so früh wie möglich zurückzuzahlen!
kann diese einschätzung des TH wirklich dazu führen das ein gläubiger einen antrag auf versagen der restschuldbefreiung stellt und er damit durchkommt?
dazu muß ich sagen das die inso meines mannes noch 2 1/2 jahre läuft. wenn er weiterhin 60 euro pro monat zahlt ist der rückstand in 13 monaten augeglichen. irgendwie sehe ich nicht wo da das problem liegt  :uneinsichtig:

dann noch eine weitere angelegenheit
das gericht hat uns eine abschrift bzw kopie des briefes geschickt den der TH geschrieben hat, ehrlich gesagt ist uns da als wir das gelesen haben die kinnlade runtergefallen!
in dem schreiben steht das mein mann 1. seine abrechnungen nicht rechtzeitig eingereicht hätte und das er dem TH seinen arbeitswechsel zu dem AG nicht mitgeteilt hätte! wenn mein mann das getan hätte, hätte auch frühzeitig reagiert werden können und somit die ganz situation mit diesen ausständen vermieden worden wäre!
ich finde das ist echt die höhe! mein mann hat den TH schon volle 3 monate von dem bevorstehenden arbeitgeberwechsel informiert, sogar eine kopie des arbeitsvertrages mitgeschickt. auserdem ist die personalabteilung während mein mann dort gearbeitet hat einmal umgezogen. auch diese neue adresse hat mein mann dem TH schriftlich mitgeteilt! auch mit den abrechnungen das ist quatsch. dem TH fehlte damals nur eine abrechnung, und das auch nur weil wir die selber nicht hatten!
wir fragen uns ganz ehrlich was sich dieser mann dabei denkt? wäre es hier angebracht an das gericht zu schreiben und dort den sachverhalt richtig zu stellen?

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Der_Alte

  • Gast

Solange, und das schreibt ja sogar das Gericht, bis zur Entscheidung über die RSB der Saldo ausgeglichen ist, was soll passieren? Dass dem TH die Sache nicht schmeckt - und? Er kann ohnehin nichts tun. Für Versagensanträge ist er nicht zuständig, solange er seine Mindestvergütung erhält.
Wegen der Behauptungen, ihm hätte die Abrechnungen nicht vorgelegen und so weiter, würde ich dem Gericht meine Sicht auf die Dinge mitteilen.
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