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Autor Thema: Durchhaltezahlung im 5 und 6 Jahr  (Gelesen 2785 mal)

frank1971

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Durchhaltezahlung im 5 und 6 Jahr
« am: 29. November 2007, 10:36:13 »

Hallo,
habe eine Frage.
Meine WVP endet 07/08 in den letzten Jahren habe ich hohe pfänbare Beträge abgeführt (1500-2000EUR/ Monat).
Im 5 und 6 Jahr sollte ich ja hiervon eigentlich 10 bzw.  15% zurück erhalten.
Mein TH hat sich in diese Richtung aber noch nicht gerührt.
Was soll ich jetzt machen Ihn zur Zahlung auffordern ?
Mich ans Amtsgericht wenden ?

Wäre für eine Antwort dankbar

Gruß
Frank
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dobberstein

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Re: Durchhaltezahlung im 5 und 6 Jahr
« Antwort #1 am: 29. November 2007, 14:22:40 »

Seit wann bist du in der WVP bzw.  wann ist dein Verfahren aufgehoben worden ?  !!!!! § 292 InsO
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pd
 

paps

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Re: Durchhaltezahlung im 5 und 6 Jahr
« Antwort #2 am: 29. November 2007, 21:15:22 »

Und Eröffnungstermin ?

Ansonsten gilt:
Auszahlung nach dem  5. / 6. Jahr zusammen mit der Jahresabrechnung des TH.
Bei neuem Recht beginnt das zählen nach dem Schlußtermin.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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