Hallo Leute
erstmal die Grunddaten:Insolvenzverfahren: Beginn Januar 2011
Wohlverhaltensphase: Beginn März 2012
Unterhaltspflicht für 3 Kinder (davon ein auswärts Studierender)
Festlegung des Pfändungsfreien Selbstbehalts zu Beginn des IV auf 917 € (der amtliche Satz betrug 950 €)und seither nicht angepasst
vom festgelegten Selbstbehalt werden abgezogen die Fahrkarte und ein paar Kleinigkeiten, so dass vom Arbeitgeber monatlich rund 850 € überwiesen werden.
Seit 2011 aber gab es jährliche Lohnerhöhungen, so dass das Bruttogehalt seit 2011 bis jetzt um rund € 110 stieg und das "gesetzliche Netto für Sachpfändung" um rund 80 Euro.
Das bedeutet im Klartext, dass von jeder Lohnerhöhung erstmal nur der Th profitiert (und damit auch die Gläubiger, alles durchaus nachvollziehbar) Ich selbst profitier also erstmal gar nicht, und nur nachrangig, da jeder Cent in die Schulden, bzw. in die Verfahrenskosten wandert. Die aber sind gestundet, inclusiv der TH-Kosten
Meine Problem: ich plane, einen Antrag zu stellen auf Erhöhung des pfändungsfreien Selbstbehalts
Es weiss ja jeder, dass die Kosten steigen, Lebensmittel usw., von den Versorgungskosten (Strom usw. brauchen wir nicht zu reden). Abgesehen davon, dass jedes 2. Wochenende "Kinderbesuch" ist, was ja auch zusätzlich Geld kostet. Und je älter das Kind, desto teurer kanns werden. Das wissen hier alle.
Die Folge ist, dass schleichend immmer weniger Geld von dem mir "zur Verfügung" gestelltem Geld übrig ist.
Ich plane daher, beim Gericht einen Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Selbstbehalts zu stellen, damit auch ich irgendwie wenigstens ein kleines Stück die steigenden Preise ausgleichen kann. Immerhin wurde zum Beginn 2013 ja der Pfändungsfreie Satz, von 950 auf 1000 erhöht. Zur Erinnerung: meiner steht noch bei 917 €
Mir steht zur Zeit also quasi ein Haushaltsgeld incl. Taschengeld von rund 70 Euro zur Verfügung (meist sinds 5 Wochen pro Monat). Und mit jeden Preiserhöhungen wirds weniger. Und sogar die "H4-Sätze" wurden erhöht, wenn auch nicht viel (aber das wär ein anderes Thema). Warum also sollten bei mir/uns sämtliche Erhöhungen allein zu unseren Lasten gehen? Denn die Lohnerhöhungen sollen ja einen Teil der Preissteigerungen ausgleichen. Mir ist aber auch klar, dass es viele Arbeitnehmer gibt, die sich über Lohnerhöhungen freuen würden.
Wie seht ihr das?
Könnte ein Antrag auf Erhöhung des Selbstbehalts nicht auch ein Eigentor werden in Bezug auf die RSB? Wenn dem Antrag stattgegeben wird, stünde ja weniger Geld zur Verfügung, das an den TH, also an die Gläubiger geht. Andererseits, wenn dem Antrag stattgegeben würde, wäre das doch irgendwo kein Versagensgrund, oder doch nicht?
Nebenbei bekam ich von dem 12jährigen grad eine Mail mit seinen Essenswünschen fürs kommende Wochenende: Currywurst mit Pommes (Fr, bekommt er wohl nicht so oft), Tomatenmozzisalat mit Kräuterbrot (Sa) und Milchreis (So). Bescheiden ist er ja
Aber das nur nebenbei.
Viele Grüße
und Danke für Eure Meinung
Timon28