Hallo,
ich hoffe mir kann jemand aus Erfahrung nachfolgende Sachverhalt erläutern:
Ich bin seit Mitte 2010 in Insolvenz (Regelinsolvenz). Meine Eigentumswohnung
(zur Hälfte mein Eigentum - die andere Hälfte Eigentum meiner Exfrau) wurde bereits
mehrmals zur Zwangsversteigerung gebracht - leider erfolglos.
Für die Eigentumswohnung fallen nun Kosten an, die ich dem Insolvenz zugesandt habe.
Nun erhalte ich vom Insolvenzverwalter einen Brief, in dem er mir mitteilt, dass er
- mein Miteigentum an der Eigentumswohnung aus der Insolvenzmasse freigibt,
- die Freigabe erfolgt, da die Eigentumswohnung wertschöpfend belastet ist,
- die Freigabe unter Berücksichtigung des § 1179 a BGB erfolgt ist
- die Freigabe auch deshalb erfolgt ist, um die Belastung der Insolvenzmasse mit
weiteren Masseverbindlichkeiten, insbesondere in Form von Grundsteuer, zu vermeiden.
Was bedeutet für mich dieser Vorgang?
Soll ich in Zukunft die Grundsteuer bezahlen, was gar nicht möglich ist (€ 1.000,- mtl.Rente
und fast € 500,- mtl. Beitrag zur privaten Krankenversicherung).
Die Sparkasse (Gläubiger) unternimmt seit Ende 2010 nichts mehr, um die Wohnung zu verkaufen.
Man sagte mir, dass man das Eigentum an einer Immobilie löschen könne und zwar durch schriftlichen
Verzicht und einer entsprechenden Eintragung ins Grundbuch. Ist das richtig? Mein Insolvenzverwalter
meint, das dies so ist, aber nicht im meinem Fall, da ich nicht alleiniger Eigentümer bin, sondern
die Hälfte meiner Exfrau gehört. Dann wäre das anders, er dürfe mich aber nicht beraten und gibt
mir leider keine weiteren Auskünfte.
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten. Kann mir jemand aus Erfahrung mitteilen, was ich jetzt
tun kann/darf/muß.?
Zunächst möchte mein Insolvenzverwalter von mir eine Kopie seines Schreibens als Empfangsbestätigung von mir unterschrieben zurück. Wäre dies eine Einverständserklärung oder kann er das alles ohne mein Einverständnis machen?
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