Erst mal vielen Dank
da ich nicht alles so verstehe möchte ich weiterfragen da ich jetzt was weiss aber für mich nicht so recht was anfangen kann .
Antrag nach § 850c habe ich auch gelesen trifft wohl aber nicht auf mich zu.
da meine neue Aufgabe bis zu 5000 ,-€ (Brutto) im Monat bringen kann und ich endlich auch Zahlungen an meinen TH.Hier müssen Reisekosten Hotel KV Mwst abgezogen werden
Ich möchte meiner Frau helfen bevor ich ausziehe. Bislang gehe ich davon aus so wie ich die Pfändungs tabelle gelesen habe : Für meine Frau
1.560,00 bis 1.569,99 Pfändung lt Lohnabrechnung 102,05 Nettogehalt 1463,53
Nach meinen Auszug und meinen eigenen Einkünften also ab Mai 2010
1.560,00 bis 1.569,99 Pfändung lt Lohnabrechnung 402,40 Nettogehalt 1163,17 €
??? können Sie mir so grob sagen welchen Betrag kann meine Frau nach der Trennung und des Unterhaltes ungefähr behalten.
Hat Sie ?? die möglichkeit solch einen Antrag zu stellen den ein Umzug würde ja auch erhebliche Kosten verursachen. Eine kleinere Wohnung wäre nicht wesendlich billiger
wenn die Umzugkosten dazu berechnet werden +- 00
durch den Wegfall
Solange Sie verheiratet sind (und ggf. auch danach) besteht eine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht. (vergl. Auch BGH, Beschluss vom 28. 3. 2007 - VII ZB 9).
Wäre schon das nächste Thema aber so weit will ich noch gar nicht .
Denn ich denke das ich bei 3000-5000 € Umsatz wohl ein Nettoeinkommen von min 1000,- für mich erzielen werde.
Lt der Düsseldorfer Tabelle wird das gegeneinander aufgerechnet aber jeder darf ca 1000,- fürm sich behalten.
Auf Unterhalt würden wir gerne gegenseitig verzichten (wenn ges möglich)
Denn das würde meine Frau ja noch schlechter dastehen lassen (das möchte ich nicht)
Nettogehalt 1565,- -1000 würden Ihr doch 565,- fehlen.