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Autor Thema: Einmalzahlung von Berufsgenossenschaft  (Gelesen 1811 mal)

sashsash

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Einmalzahlung von Berufsgenossenschaft
« am: 02. Juni 2013, 16:39:57 »

Hallo.

Kurze Info über mein Verfahren:
IV-Eröffnung am 28.12.2011
Verfahren beendet am 14.05.2013
seit dem 14.05.2013 somit in der WVP.

Soweit zu mir.
Jetzt der Sachverhalt:

Am 23.03.2012 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall wobei mir der rechte Zeigefinger abgerissen wurde sowie der Mittelfinger angerissen war.
Am 1.10.2012 konnte ich nach einigen Operationen wieder arbeiten gehen (Vollzeit).

Vorgestern (31.05.2013) bekam ich von der Berufsgenossenschaft ein Schreiben, das ich eine Einmalzahlung von ca. 2150€ für den Zeitraum vom 1.10.2012 bis 31.05.2013 erhalte, weil ich in dieser Zeit eine MdE von 20% hatte.

Jetzt meine Frage: Ist dieser Einmalzahlung pfändbar?
Der Betrag von 2150€ setzt sich aus ca. 300€ monatlich (vom 1.10.2012 - 31.5.2013) zusammen. SO jedenfalls steht es in dem Schreiben von der BG.

Wenn pfändbar, wie?
Wird der Betrag von 2150€ nun auf den jetztigen Lohn mit angerechnet und dann nach der Pfändungtabelle ausgerechnet was ich abgeben muß?

Oder wird gesagt ab dem 1.10.2012 bis 31.05.2013 habe ich ca. 300€ mehr an monatlichen Verdienst gehabt und dann nach der Pfändungtabelle den Abzug errechnet?

Danke im voraus.

Gespeichert
 

Insokalle

Re: Einmalzahlung von Berufsgenossenschaft
« Antwort #1 am: 07. Juni 2013, 18:14:00 »

Zahlung pfändbar?
Welchen Zweck hat die Zahlung? Was ist es für eine Zahlung, Rente?
Ein Ausgleich für Einkommensverluste halte ich für pfändbar nach § 54 SGB I bei einer gesetzlichen BG.
Ist es eine Rente, dann wäre sie wie Arbeitseinkommen pfändbar, § 54 Abs. 4 SGB I. Dann wäre eine Nachzahlung mE auf die zugehörigen Monate zu verteilen.
Gespeichert
 
 

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