"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: ende der wohlverhaltensperiode!!!  (Gelesen 2891 mal)

mmbeut

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
ende der wohlverhaltensperiode!!!
« am: 18. Januar 2012, 13:20:08 »

Hallo,
habe mal eine kurze Frage.Meine Wohlverhaltenperiode endet am 11.4.2012;-)).Wie lange wird gepfändet??(bis zum 11.4 oder bis zum 31.3??).Mein Arbeitgeber sagt das er bis zum 31.4,also die komplette Aprilabrechnung(den Pfänbaren Teil) an den Insolvenzverwalter überweisst und ich sollte die restlichen 19 tage vom Insolvenzverwalter zurückverlangen,ist das richtig und ist es so einfach oder macht der Verwalter es Automatisch??? :gruebel:
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: ende der wohlverhaltensperiode!!!
« Antwort #1 am: 18. Januar 2012, 14:30:14 »

..in der Regel werden Sie den überzahlten Pfändungsanteil nicht zurückverlangen müssen, sondern er wird Ihnen natürlich ohnehin ausgezahlt werden (evtl.+ Motivationsrabatt!?).
Das Geld ist für Sie nicht verloren. :biggrin:
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: ende der wohlverhaltensperiode!!!
« Antwort #2 am: 18. Januar 2012, 15:41:31 »

Ich bin mir ziemlich sicher, dass solch ein Automatismus nicht bei jedem Verwalter selbstverständlich ist.
Die 6 Jahre sind taggenau zu berechnen. Ich sehe den Arbeitgeber in der Pflicht, dies zu berücksichtigen. Zieht er zuviel ab, muss er an den AN nachzahlen und kann selbst sehen, wie er das Geld vom TH wiederbekommt.
Gespeichert
 

Schuldenheini

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: ende der wohlverhaltensperiode!!!
« Antwort #3 am: 18. Januar 2012, 15:45:54 »

So siehts aus..der AG ist verantwortlich dafür was er dem TH überweist..
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: ende der wohlverhaltensperiode!!!
« Antwort #4 am: 18. Januar 2012, 17:01:35 »

Allerdings ist der -amtliche- Text der Abtretungserklärung insoweit eindeutig:
"Wird der pfändbare Anteil ..für 6 Jahre ab Eröffnung.. an den Treuhänder abgetreten".
Darüber hinaus erlangte Einkommensanteile würden demnach eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellen..

Im Endeffekt liefe es auf die Frage hinaus:
Stress mit dem TH oder mit dem AG?
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz