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Autor Thema: Ende der Wohnverhaltsperiode  (Gelesen 2088 mal)

Cilia

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Ende der Wohnverhaltsperiode
« am: 17. Mai 2010, 10:03:54 »

Zum 02.11.2010 ist meine Wohlverhaltsperiode beendet. Muß ich auf die gerichtliche Nachricht, dass die Angelenheit beendet ist warten und kann dann erst ein neues Geschäft eröffnen? Denn dafür brauche ich ein Führungszeugnis!
Gespeichert
 

paps

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Re: Ende der Wohnverhaltsperiode
« Antwort #1 am: 17. Mai 2010, 20:10:32 »

Das Insolvenzverfahren ist im polizeilichen Führungszeugnis nicht enthalten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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